Schellibo":f4qw9efk schrieb:
Geh nicht gleich zum Anwalt - der will Geld sehen.
Geh erst mal zur Polizei und mach ne Anzeige wegen Vorkassebetrug - die werden erst mal überrascht sein, daß die Bucht mal nicht der Tatort war. Laß die erst mal checken, was da los ist.
Allem Anschein nach werden die Platt sein und dann holt Dir auch kein Anwalt Dein Geld zurück.
Ach Gottchen,
wenn der Laden wirklich betrügerisch angelegt sein sollte, dann wird eine Drohung mit der Polizei die Verantwortlichen weder erschrecken noch in Panik verfallen lassen.
Denn die wissen auch, dass es sich zunächst mal um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, nämlich einem Kaufvertrag und dessen einseitige Nichterfüllung, handelt.
Polizei und Justiz betrachten sich nicht als richtige Adresse, um solche Zivilstreitereien zu schlichten. Ich schätze, das Ermittlungsverfahren würde kurzfristig eingestellt.
Die Vertragspartner sollen sich selbst einigen, lautet der Grundsatz. Abhängig von dem Ergebnis eines Einigungsversuches kann man später immer noch über Betrug, Polizei und Staatsanwaltschaft reden.
Es bliebe:
1. Mach Nägel mit Köpfen. Tritt schriftlich vom Kaufvertrag zurück. Begründe dies damit, dass der Verkäufer nach angemessener Zeit seinen Vertragsbestandteil - hier die Übergabe der Ware - nicht erfüllt und auf Telefonanrufe pp. nicht reagiert hat. Daher ist eine Vertragserfüllung auch nicht mehr zu erwarten. Gleichzeitig fordere unter Fristsetzung Dein Geld zurück, mit ergebnislosen Ablauf setze den Verkäufer in Verzug. 5 Werktage sollte die Frist schon betragen.
Dafür brauchst Du ungefähr 5 Sätze, nicht schwafeln, lediglich die Fakten aufführen, auch nicht drohen, was passiert wenn... Das ganze sendest Du der Firma per Einschreiben mit Rückschein zu.
Wenn danach nichts kommt, schreibst Du die Kohle entweder ab oder lässt Dich von einem Rechtsanwalt vertreten. Eine Rechtsschutzversicherung wäre hilfreich und vor allem kostensparend. Denn sonst läufst Du wirklich Gefahr, für den RA zusätzlich Geld auszugeben. Und ob Du das alles zurück bekommst, steht wirklich in den Sternen.
2. Wenn Du Dich dazu fit genug fühlst, könntest Du auch das gerichtliche Mahnverfahren selbst einleiten. Die entsprechenden Formulare bekommst Du bei Deinem örtlich zuständigen Amtsgericht. Ist zwar kostenpflichtig, kostet aber nicht die Welt. Frag beim Amtsgericht nach.
Das leite aber tunlichst erst ein, nachdem das o.a. Einschreiben ergebnislos versandt worden ist.
Wenn das nichts fruchtet, landest Du wieder bei Alternative 1. Geld weg oder RA einschalten.
Noch was? Ach ja, egal, um welche Firma es sich handelt: Es empfiehlt sich stets einen 10er mehr springen zu lassen und per Nachnahme bei Lieferung zu bezahlen. Jede "gute" Firma wird auf dies Angebot eingehen.