Der "Lawsuit"
Neben dem Begriff "Vintage" wird im Zusammenhang mit japanischen Instrumenten aus den 70er Jahren auch gerne der Begriff "Lawsuit" verwendet. Ursprünglich wurde "Vintage" nur im Zusammenhang mit amerikanischen Instrumenten bestimmter Baujahre benutzt. Heute ist fast jedes alte Instrument unabhängig vom Hersteller und Baujahr "Vintage". Damit soll in der Regel der Eindruck erweckt werden, daß es sich um ein besonders gutes Instrument handelt, was aber längst nicht immer der Fall ist. Gleichwohl wird heute mit der Verwendung dieses Begriffes versucht, die Preise für gebrauchte Gitarren aller Art künstlich zu erhöhen.
Der Begriff "Lawsuit" (engl. Rechtsstreit) wird heute im Zusammenhang mit alten japanischen Modellen gerne aus genau dem gleichen Grund verwendet. Den wenigsten Anwendern scheint jedoch klar zu sein, was sich hinter diesem Begriff tatsächlich verbirgt. Die Klärung dieser Frage ist Gegenstand des folgenden Artikels.
Vorgeschichte
Die Geschichte des "Lawsuit" beginnt im Jahre 1954 im Staate Pennsylvania in den USA. Dort eröffnete Harry Rosenbloom ein Musikgeschäft. Er hatte jedoch ein Problem: Seine Lieferanten waren nicht in der Lage rechtzeitig die gewünschten Instrumente zu liefern und Herr Rosenbloom war nicht Willens beispielsweise drei Jahre auf neue Martin-Gitarren zu warten. Also krempelte er, gemäß dem amerikanischem Traum, die Ärmel hoch und gründete kurzerhand eine eigene Firma zur Produktion von Gitarren. Diese erhielt nach seinen Kindern, Ellen und Gerson, den Namen "Elger Guitars".
Erste Instrumente wurden 1959 produziert doch schon bald stellte sich heraus, daß hier wirkliche Fachleute gefragt waren. Also stellte Herr Rosenbloom kurzerhand den deutschen Geigenbauer Karl Müller ein, unter dessen Leitung dann bis 1964 die Instrumente in Handarbeit gefertigt wurden. 1964 wurde die Produktion eingestellt und "Elger Guitars" begann statt dessen mit dem Import von Instrumenten. Schon nach kurzer Zeit besaß die Firma die Exklusivrechte für den Vertrieb des japanischen Herstellers "Hoshino Gakki Gen". Im Gegenzug erhielt Hoshino eine Beteiligung von fünfzig Prozent an "Elger Guitars".
Zu dieser Zeit hatten Gitarren aus japanischer Produktion keinen besonders guten Ruf. Aus diesem Grund entschied sich Rosenbloom dafür, unbedingt einen nichtjapanischen Namen für seine Produkte zu verwenden. In diesem Zusammenhang war es günstig, daß Hoshino gerade eine kleine spanische Gitarrenmanufaktur mit dem Namen "Ibanez" gekauft hatte, deren Name nun verwendet wurde. Interessanterweise stammen die Elger-Instrumente von 1965 bis 1970 alle aus japanischer Produktion und weisen große Ähnlichkeit mit den Ibanez-Modellen aus den frühen 70er Jahren auf. 1971 übernahm Hoshino die Firma "Elger Guitars" vollständig, die fortan unter dem Namen "Ibanez USA" firmierte.
Wie alle anderen japanischen Hersteller hatte auch Hoshino zunächst hauptsächlich Kopien der amerikanischen und englischen Gitarren im Programm. Diese waren aus verschiedenen Gründen aber deutlich günstiger, als die Originale und wurden deshalb mehr und mehr gekauft. Harry Rosenbloom soll in diesem Zusammenhang einmal gesagt haben: "Make a guitar that looks great and similar to a big name guitar and people will buy it!" Diese Strategie ging tatsächlich auf.
Der Streit
Vermutlich hätte die Firma "Gibson" in den 60er Jahren, ob der schlechten Qualität der japanischen Produkte, kaum Notiz von ihren fernöstlichen Konkurenten genommen. Das sah man im Norlin-Konzern, zu dem "Gibson" von 1969 bis 1986 gehörte, allerdings ganz anders. Hier hatten die Controller die Führung übernommen, die mit spitzem Bleistift den Gewinn um jeden Preis optimieren wollten. Das hatte natürlich auch Konsequenzen für die Produktqualität. Nicht ohne Grund haben die Instrumente aus der "Norlin-Ära" teilweise einen sehr schlechten Ruf. Aufgrund der nur noch mittelmäßigen Fertigungsqualität seitens "Gibson" und den immer besser werdenden japanischen Herstellern, rückten die Produkte langsam aber sicher aufeinander zu, ein Problem, von dem auch die unter der Führung von CBS stehende Firma "Fender" betroffen war.
Im gleichen Maße wie die Umsätze der japanischen Hersteller stiegen, sank der Umsatz bei "Gibson" und "Fender" ab, denn viele junge Musiker hatten schlicht und ergreifen nicht das Geld, um sich eine originale Fender oder Gibson zu kaufen. Da griff man dann dankbar und immer häufiger zu asiatischen Kopien, die darüber hinaus mit jedem Jahr besser wurden.
Statt jetzt die Qualität wieder zu verbessern, was ja einer Verringerung des Gewinns gleich gekommen wäre, ging man bei Norlin den rechtlichen Weg und reichte am 28.06.1977 in Philadelphia eine Klage gegen die Firma Elger ein. Grundlage war die Form des Kopfes (Headstock) vieler Gibson-Gitarren, die Norlin jetzt als Markenzeichen für sich beanspruchte.
Der Kopf einer Ibanez-Gitarre aus der "Pre Lawsuit-Ära"
Angeblich hatte sich "Gibson" schon längere Zeit mit Elger/Ibanez bezüglich der Kopfform im Streit befunden. Interessanterweise wurde der Kopf bei "Ibanez" bereits im Herbst 1976 verändert. Er hatte jetzt mehr Ähnlichkeit mit den Köpfen der Guild-Gitarren und wurde 1976 erstmalig in den Katalogen dokumentiert. Man stritt sich hier also um längst vergangene Dinge!
Letztendlich wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen in dem "Ibanez USA" erklärt, in Zukunft den "Open Book" Headstock von "Gibson" nicht mehr zu verwenden und auch die Nutzung gleicher oder sehr ähnlicher Modellnamen zu vermeiden.
Während dieser Zeit steigerte man die Qualität der Ibanez-Produkte drastisch und schon im Frühjahr 1977, also deutlich vor dem Einreichen der Klageschrift, stellte "Ibanez" in schneller Folge die Performer-, die Studio- und die Musician-Serie vor, die allesamt deutlich von den amerikanischen Produkten abwichen und darüber hinaus mit einer ganzen Reihe von Verbesserungen aufwarten konnten. Im Februar 1978 teilte man öffentlich den Produktionsstop der Kopien mit. Damit war bei Ibanez eindeutig eine neue Ära angebrochen.
Zusammenfassung
Um den Begriff "Lawsuit" ranken sich eine ganze Reihe von Legenden, die man immer wieder lesen kann. Fakt ist, daß es sich hierbei nur um einen Rechtsstreit zweier amerikanischer Firmen handelt, dessen Ergebnis keinerlei rechtliche Auswirkung auf den weltweiten Vertrieb von "Ibanez" und anderen japanischen Hersteller hat. Instrumente mit dem "Open Book" Headstock konnten also weiterhin außerhalb der USA verkauft werden. Alles andere ist schlicht und ergreifend ein Märchen!
Gleichwohl nur der Vertrieb von Ibanez-Instrumenten in den USA von dem Vergleich betroffen waren, nahmen viele japanische Hersteller dieses Verfahren zum Anlaß, die Qualität ihrer Instrumente weiter zu verbessern und auch eigene Entwürfe zu bauen. Das Jahr 1978 stellt also bei vielen "Japanern" eine Art Zäsur dar. Neben "Ibanez" ist die Firma "Arai" mit den Marken "Aria" und "Aria Pro II" ein weiteres Beispiel für einen Hersteller, der in den 80er Jahren förmlich aufblühte und Instrumente auf höchstem Qualitätsniveau produzierte.
Wenn man heute eine sogenannte "Pre Lawsuit"-Gitarre vor sich hat, sollte man sehr aufmerksam sein. Eigentlich darf dieser Begriff nur für Instrumente mit dem "Open Book" Headstock verwendet werden, die in der Zeit von 1965 bis 1976 von der Firma "Elger Guitars" oder "Ibanez USA" in den Vereinigten Staaten unter dem Label "Elger" oder "Ibanez" vertrieben wurden.
Gleichwohl auch viele andere japanische Hersteller diesen Kopf in der fraglichen Zeit verwendeten, waren sie von dem Streit nicht betroffen. Eine "Pre Lawsuit" Aria, Tokai, Electra,... gibt es also definitiv nicht! Wer den Begriff "Lawsuit" in diesem Zusammenhang verwendet, hat also nur das Ziel, den Preis hochzutreiben, was angesichts der vielen ahnungslosen und begriffsgläubigen Gitarristen häufig und leicht gelingt!
Darüber hinaus darf man nicht vergessen, daß die japanischen Instrumente aus dieser Zeit keinesfalls mit der Qualität ihrer Nachfolger aus den 80er Jahren zu vergleichen sind. "Pre Lawsuit" ist in diesem Fall also kein Qualitätsbegriff!
Ulf
Dieser Artikel ist ebenfalls in der Knowledge-Base der Guitar-Letter zu finden.
Neben dem Begriff "Vintage" wird im Zusammenhang mit japanischen Instrumenten aus den 70er Jahren auch gerne der Begriff "Lawsuit" verwendet. Ursprünglich wurde "Vintage" nur im Zusammenhang mit amerikanischen Instrumenten bestimmter Baujahre benutzt. Heute ist fast jedes alte Instrument unabhängig vom Hersteller und Baujahr "Vintage". Damit soll in der Regel der Eindruck erweckt werden, daß es sich um ein besonders gutes Instrument handelt, was aber längst nicht immer der Fall ist. Gleichwohl wird heute mit der Verwendung dieses Begriffes versucht, die Preise für gebrauchte Gitarren aller Art künstlich zu erhöhen.
Der Begriff "Lawsuit" (engl. Rechtsstreit) wird heute im Zusammenhang mit alten japanischen Modellen gerne aus genau dem gleichen Grund verwendet. Den wenigsten Anwendern scheint jedoch klar zu sein, was sich hinter diesem Begriff tatsächlich verbirgt. Die Klärung dieser Frage ist Gegenstand des folgenden Artikels.
Vorgeschichte
Die Geschichte des "Lawsuit" beginnt im Jahre 1954 im Staate Pennsylvania in den USA. Dort eröffnete Harry Rosenbloom ein Musikgeschäft. Er hatte jedoch ein Problem: Seine Lieferanten waren nicht in der Lage rechtzeitig die gewünschten Instrumente zu liefern und Herr Rosenbloom war nicht Willens beispielsweise drei Jahre auf neue Martin-Gitarren zu warten. Also krempelte er, gemäß dem amerikanischem Traum, die Ärmel hoch und gründete kurzerhand eine eigene Firma zur Produktion von Gitarren. Diese erhielt nach seinen Kindern, Ellen und Gerson, den Namen "Elger Guitars".
Erste Instrumente wurden 1959 produziert doch schon bald stellte sich heraus, daß hier wirkliche Fachleute gefragt waren. Also stellte Herr Rosenbloom kurzerhand den deutschen Geigenbauer Karl Müller ein, unter dessen Leitung dann bis 1964 die Instrumente in Handarbeit gefertigt wurden. 1964 wurde die Produktion eingestellt und "Elger Guitars" begann statt dessen mit dem Import von Instrumenten. Schon nach kurzer Zeit besaß die Firma die Exklusivrechte für den Vertrieb des japanischen Herstellers "Hoshino Gakki Gen". Im Gegenzug erhielt Hoshino eine Beteiligung von fünfzig Prozent an "Elger Guitars".
Zu dieser Zeit hatten Gitarren aus japanischer Produktion keinen besonders guten Ruf. Aus diesem Grund entschied sich Rosenbloom dafür, unbedingt einen nichtjapanischen Namen für seine Produkte zu verwenden. In diesem Zusammenhang war es günstig, daß Hoshino gerade eine kleine spanische Gitarrenmanufaktur mit dem Namen "Ibanez" gekauft hatte, deren Name nun verwendet wurde. Interessanterweise stammen die Elger-Instrumente von 1965 bis 1970 alle aus japanischer Produktion und weisen große Ähnlichkeit mit den Ibanez-Modellen aus den frühen 70er Jahren auf. 1971 übernahm Hoshino die Firma "Elger Guitars" vollständig, die fortan unter dem Namen "Ibanez USA" firmierte.
Wie alle anderen japanischen Hersteller hatte auch Hoshino zunächst hauptsächlich Kopien der amerikanischen und englischen Gitarren im Programm. Diese waren aus verschiedenen Gründen aber deutlich günstiger, als die Originale und wurden deshalb mehr und mehr gekauft. Harry Rosenbloom soll in diesem Zusammenhang einmal gesagt haben: "Make a guitar that looks great and similar to a big name guitar and people will buy it!" Diese Strategie ging tatsächlich auf.
Der Streit
Vermutlich hätte die Firma "Gibson" in den 60er Jahren, ob der schlechten Qualität der japanischen Produkte, kaum Notiz von ihren fernöstlichen Konkurenten genommen. Das sah man im Norlin-Konzern, zu dem "Gibson" von 1969 bis 1986 gehörte, allerdings ganz anders. Hier hatten die Controller die Führung übernommen, die mit spitzem Bleistift den Gewinn um jeden Preis optimieren wollten. Das hatte natürlich auch Konsequenzen für die Produktqualität. Nicht ohne Grund haben die Instrumente aus der "Norlin-Ära" teilweise einen sehr schlechten Ruf. Aufgrund der nur noch mittelmäßigen Fertigungsqualität seitens "Gibson" und den immer besser werdenden japanischen Herstellern, rückten die Produkte langsam aber sicher aufeinander zu, ein Problem, von dem auch die unter der Führung von CBS stehende Firma "Fender" betroffen war.
Im gleichen Maße wie die Umsätze der japanischen Hersteller stiegen, sank der Umsatz bei "Gibson" und "Fender" ab, denn viele junge Musiker hatten schlicht und ergreifen nicht das Geld, um sich eine originale Fender oder Gibson zu kaufen. Da griff man dann dankbar und immer häufiger zu asiatischen Kopien, die darüber hinaus mit jedem Jahr besser wurden.
Statt jetzt die Qualität wieder zu verbessern, was ja einer Verringerung des Gewinns gleich gekommen wäre, ging man bei Norlin den rechtlichen Weg und reichte am 28.06.1977 in Philadelphia eine Klage gegen die Firma Elger ein. Grundlage war die Form des Kopfes (Headstock) vieler Gibson-Gitarren, die Norlin jetzt als Markenzeichen für sich beanspruchte.
Der Kopf einer Ibanez-Gitarre aus der "Pre Lawsuit-Ära"
Angeblich hatte sich "Gibson" schon längere Zeit mit Elger/Ibanez bezüglich der Kopfform im Streit befunden. Interessanterweise wurde der Kopf bei "Ibanez" bereits im Herbst 1976 verändert. Er hatte jetzt mehr Ähnlichkeit mit den Köpfen der Guild-Gitarren und wurde 1976 erstmalig in den Katalogen dokumentiert. Man stritt sich hier also um längst vergangene Dinge!
Letztendlich wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen in dem "Ibanez USA" erklärt, in Zukunft den "Open Book" Headstock von "Gibson" nicht mehr zu verwenden und auch die Nutzung gleicher oder sehr ähnlicher Modellnamen zu vermeiden.
Während dieser Zeit steigerte man die Qualität der Ibanez-Produkte drastisch und schon im Frühjahr 1977, also deutlich vor dem Einreichen der Klageschrift, stellte "Ibanez" in schneller Folge die Performer-, die Studio- und die Musician-Serie vor, die allesamt deutlich von den amerikanischen Produkten abwichen und darüber hinaus mit einer ganzen Reihe von Verbesserungen aufwarten konnten. Im Februar 1978 teilte man öffentlich den Produktionsstop der Kopien mit. Damit war bei Ibanez eindeutig eine neue Ära angebrochen.
Zusammenfassung
Um den Begriff "Lawsuit" ranken sich eine ganze Reihe von Legenden, die man immer wieder lesen kann. Fakt ist, daß es sich hierbei nur um einen Rechtsstreit zweier amerikanischer Firmen handelt, dessen Ergebnis keinerlei rechtliche Auswirkung auf den weltweiten Vertrieb von "Ibanez" und anderen japanischen Hersteller hat. Instrumente mit dem "Open Book" Headstock konnten also weiterhin außerhalb der USA verkauft werden. Alles andere ist schlicht und ergreifend ein Märchen!
Gleichwohl nur der Vertrieb von Ibanez-Instrumenten in den USA von dem Vergleich betroffen waren, nahmen viele japanische Hersteller dieses Verfahren zum Anlaß, die Qualität ihrer Instrumente weiter zu verbessern und auch eigene Entwürfe zu bauen. Das Jahr 1978 stellt also bei vielen "Japanern" eine Art Zäsur dar. Neben "Ibanez" ist die Firma "Arai" mit den Marken "Aria" und "Aria Pro II" ein weiteres Beispiel für einen Hersteller, der in den 80er Jahren förmlich aufblühte und Instrumente auf höchstem Qualitätsniveau produzierte.
Wenn man heute eine sogenannte "Pre Lawsuit"-Gitarre vor sich hat, sollte man sehr aufmerksam sein. Eigentlich darf dieser Begriff nur für Instrumente mit dem "Open Book" Headstock verwendet werden, die in der Zeit von 1965 bis 1976 von der Firma "Elger Guitars" oder "Ibanez USA" in den Vereinigten Staaten unter dem Label "Elger" oder "Ibanez" vertrieben wurden.
Gleichwohl auch viele andere japanische Hersteller diesen Kopf in der fraglichen Zeit verwendeten, waren sie von dem Streit nicht betroffen. Eine "Pre Lawsuit" Aria, Tokai, Electra,... gibt es also definitiv nicht! Wer den Begriff "Lawsuit" in diesem Zusammenhang verwendet, hat also nur das Ziel, den Preis hochzutreiben, was angesichts der vielen ahnungslosen und begriffsgläubigen Gitarristen häufig und leicht gelingt!
Darüber hinaus darf man nicht vergessen, daß die japanischen Instrumente aus dieser Zeit keinesfalls mit der Qualität ihrer Nachfolger aus den 80er Jahren zu vergleichen sind. "Pre Lawsuit" ist in diesem Fall also kein Qualitätsbegriff!
Ulf
Dieser Artikel ist ebenfalls in der Knowledge-Base der Guitar-Letter zu finden.