Blues-Verne
Power-User
Hallo Freunde,
es gibt gute Nachrichten! :banana: :vuvuzela:
Am 26.08.2019 wurde auf der CITES Vertragsstaatenkonferenz in Genf einem Antrag der EU und Kanadas zugestimmt, in der CITES II Regelung eine Ausnahme zu machen für fertige Musikinstrumente, Teile und Zubehör aus Palisander (Dalbergia spp). :clap:
Das offizielle Statement im Detail: http://www.cites.org
Eine Übersicht der getroffenen Entscheidungen: https://cites.org/eng/updates_decisions ... _proposals => für die Bäume weit runterscrollen.
Das Ergebnis der CITES-Konferenz:
Der Umgang mit fertigen Musikinstrumenten, Teilen und Zubehör wird von den CITES Zulassungsvorgaben befreit:
- Kommerzieller Versand von Musikinstrumenten, Teilen und Zubehör
- Nicht kommerzieller Versand/Transport, auch für Auftritte, Reparaturen und Ausstellungen
- Musikinstrumente als persönliche Gebrauchsgegenstände, ob im Handgepäck oder als Fracht versandt
Diese Änderungen treten 90 Tage nach Ende der Konferenz heute, am 28.8.2019, in Kraft.
Entsprechende fertiggestellte Produkte sind somit wieder ohne CITES-Nachweis handelbar. Die Nachweispflicht der verwendeten Hölzer besteht für die Hersteller weiterhin, entfällt aber für den Endverbraucher. So ist auch der Verkauf von gebrauchten Instrumenten wieder ohne Nachweis möglich. Dies gilt allerdings nicht für den in CITES I gelisteten Rio Palisander (Dalbergia nigra, sowie für Dalbergia cochinchinensis).
rof:
es gibt gute Nachrichten! :banana: :vuvuzela:
Am 26.08.2019 wurde auf der CITES Vertragsstaatenkonferenz in Genf einem Antrag der EU und Kanadas zugestimmt, in der CITES II Regelung eine Ausnahme zu machen für fertige Musikinstrumente, Teile und Zubehör aus Palisander (Dalbergia spp). :clap:
Das offizielle Statement im Detail: http://www.cites.org
Eine Übersicht der getroffenen Entscheidungen: https://cites.org/eng/updates_decisions ... _proposals => für die Bäume weit runterscrollen.
Das Ergebnis der CITES-Konferenz:
Der Umgang mit fertigen Musikinstrumenten, Teilen und Zubehör wird von den CITES Zulassungsvorgaben befreit:
- Kommerzieller Versand von Musikinstrumenten, Teilen und Zubehör
- Nicht kommerzieller Versand/Transport, auch für Auftritte, Reparaturen und Ausstellungen
- Musikinstrumente als persönliche Gebrauchsgegenstände, ob im Handgepäck oder als Fracht versandt
Diese Änderungen treten 90 Tage nach Ende der Konferenz heute, am 28.8.2019, in Kraft.
Entsprechende fertiggestellte Produkte sind somit wieder ohne CITES-Nachweis handelbar. Die Nachweispflicht der verwendeten Hölzer besteht für die Hersteller weiterhin, entfällt aber für den Endverbraucher. So ist auch der Verkauf von gebrauchten Instrumenten wieder ohne Nachweis möglich. Dies gilt allerdings nicht für den in CITES I gelisteten Rio Palisander (Dalbergia nigra, sowie für Dalbergia cochinchinensis).
