ebay-Kleinanzeigen Kaufabwicklung mit Treuhandkonto

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erniecaster

Power-User
19 Dez 2008
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Hallo,

vor zwei Wochen habe ich eine Gitarre über ebay-Kleinanzeigen verkauft und wieder was gelernt. Kleinanzeigen.de bietet eine Kaufabwicklung an, die ich noch nicht kannte und ganz blauäugig in meinem Inserat aktivierte. Ich kam zum Glück an einen sehr netten und vertrauenswürdigen Käufer und am Ende des Tages ging alles gut. Dennoch möchte ich euch meine Erfahrungen mitteilen. Spoiler: Das mit der Kaufabwicklung mache ich nicht wieder.

Der Käufer schickte mir eine Nachricht. Er wolle die Gitarre haben und hätte auch schon den vollen Kaufpreis überwiesen. Ich war überrascht, eine Bankverbindung hatte ich nicht angegeben und auch kein Paypal-Konto. Tatsächlich hatte er wirklich überwiesen. Das Geld ging auf ein Treuhandkonto.

Der richtige Weg wäre jetzt wie folgt gewesen: Ich hätte warten müssen, bis sich Kleinanzeigen bei mir meldet und mir mitteilt, dass mein Geld auf dem Konto ist. Dann hätte ich verschicken sollen. Sobald der Käufer den Artikel erhalten und geprüft hatte, würde er dies Kleinzeigen mitteilen und dann würde die Auszahlung an mich erfolgen.

Der Käufer machte das auch das erste Mal. Wir wechselten ein paar Mails und telefonierten. Ich fasste Vertrauen und verschickte die Gitarre einfach, obwohl das gar nicht vorgesehen war. Und dann ging die Warterei los. Dieses Mal war DHL wirklich langsam und der Versand der Gitarre von Aachen nach Nürnberg dauerte geschlagene sieben Tage. Tatsächlich bekam ich auch erst nach sieben Tagen überhaupt einen Hinweis von Kleinanzeigen, dass der Käufer überwiesen hatte. Der Käufer reagierte sofort als das Paket da war und gab das Geld frei, drei Tage später war es auf meinem Konto. Hätte ich wirklich mit dem Versand gewartet, hätte die Abwicklung über zwei Wochen gedauert. (Übrigens gibt Kleinanzeigen das Geld auch nach einer Wartefrist von zwei Wochen frei, wenn der Käufer sich nicht bei denen meldet.)

Bei aller Liebe und allem Verständnis für Käuferschutz - das mache ich nicht wieder. Wenn jemand bei mir zukünftig etwas über Kleinanzeigen kaufen möchte und Käuferschutz will, stelle ich das beim guten alten ebay ein und der Käufer soll da kaufen.

Viele Grüße

erniecaster
 
Käufer Schutz mache ich grundsätzlich nicht. Weder bei Kleinanzeigen noch bei EBay. Wir haben ein BGB, das die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer regelt. Wem das nicht passt, mit dem mache ich keine Geschäfte.
 
In Zeiten wie diesen halte ich es schon sinnvoll, dass die Abwicklung für beide Teile einigermaßen sicher ist.
Der Vorgang - Geld zunächst einzahlen - Versand erst danach und Freigabe der Zahlung nach erfolgreicher Übersendung ist für mich ein fairer Deal.
Für Ebay war mir dieses Prozedere bis jetzt nicht bekannt.
Beim österreichischen Verkaufsportal "willhaben" handle ich prinzipiell (als Käufer und auch als Verkäufer) nur mehr mittels Paylivery.
Versand wird von PayLivery organisiert. Man kriegt ein Adressetikett und muss die Ware nur mehr verpacken und zum örtlichen Versandpartner bringen.
Die Anzahl der Trolle hat sich für mich spürbar verringert.
 
Dass der Käuferschutz bei den Kleinanzeigen nicht so gut sein soll habe ich auch schon gehört.

Ich habe auch vor kurzen eine Gitarre in den Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat mit PayPal bezahlt. Leider habe ich nicht gewusst, dass er auch den Käuferschutz aktiviert hatte.

Nun warte ich auch 20 Tage auf mein Geld. Dass die Sendung zugestellt wurde, interessiert PayPal nicht.

Durch einen Datencheck mit McAfee musste ich feststellen, dass meine PayPal – Adresse nun im Darknet aufgetaucht ist. Seit dem bekomme ich täglich bis zu 10 Phishing-Mails.

In der letzten Zeit nervt Kleinanzeigen mich extrem. Vor allen die Kategorie Musikinstrumente.

Ständig werden meine Anzeigen gemeldet und gelöscht. Angeblich verwende ich Suchbegriffe in meiner Überschrift, die nichts mit meinem eingestellten Artikel zu tun haben.

Wenn man Einspruch erhebt, bekommt man nur eine Standard Rückmeldung. Auf die Begründung des Einspruchs wird nicht reagiert. Man könnte das ja über einen Anwalt regeln lassen, so heißt es weiter.

Ich finde das nicht fair, dass jeder die Anzeige einfach melden kann, aber dem Verkäufer nicht die Möglichkeit eingeräumt wird, die Sachlage richtig zu stellen.

Wenn ich nochmal etwas zum Verkauf anbiete, dann nur noch Abholung und Zahlung vor Ort oder wie erniecaster schon schrieb, stelle ich den Artikel bei eBay zur Sofortkauf ein. Da hat der Käufer dann auch seinen Käuferschutz.
 

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