Hallo,
kann vielleicht mal was Generelles zum Import sagen.
Beim Import aus Drittländern gilt als Bemessungsgrundlage zur Errechnung des zu entrichtenden Zolls der Warenwert den das Objekt an der EU-Aussengrenze hat. (also bei Seeschiff der Hafen, bei Luftfracht der Flughafen und beim Strassentransport entsprechend der Genrzübergang).
Warenwert an der Grenze. Man muss also unterscheiden zwischen
ab Werk (Frachtkosten zahlt Empfänger) und
frei Haus (Frachtkosten zahlt Absender)
Für den Zoll ist es unerheblich in welchem EU-Mitgliedsstaat die Ware ankommt da wir im europäischen Binnenmarkt einheitliche Zollsätze im Aussenverhältnis zu Drittländern haben. Anders bei der Einfuhrumsatzsteuer (entspricht unserer Mehrwertsteuer), die ist leider nicht in der EU harmonisiert, d.h. unterschiedlich. Hier gilt das Bestimmungslandprinzip, also bei Import nach D unsere 19%.
Beispiel: Paula für 1000,- Eur ab Werk New York nach Hintertupfingen
Rg.-Betrag: 1.000,- Eur
Luftfracht incl. Vorlauf zum Abflugflughafen: 150,-
Nachlauf Eingangsflughafennach Hintertupfingen 50,-
Zollberechnung:
1000,-
+ 150,-
= 1150,-
Darauf der Zollsatz von 3,7 % (der ist abhängig von der Eingruppierung der Ware anhand der stat. Warennummer, diese 8-stellige Nummer aus dem Harmonisierten System). Für den Zoll ist ne E-Gitarre ne E-Gitarre, ein Produkt, unabhängig vom Hersteller. Aber andere Güter, zB Saiten, Tremolos, Kondome oder Eichensärge haben ne andere Tarifnummer und entsprechend andere Zollsätze. Manche Güter haben auch Zollsatz 0%, also zollfreie Einfuhr.
3,7% sind also 42,55 Eur. Zu berappen an die EU.
Warenwert nun abgefertigt zum sog. "freien Verkehr" (innerhalb der EU) ist also jetzt 1150,- + 42,55 =1192,55.
Das ist wiederum die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der EUSt (19%)
Also 1192,55 * 19% =226,58 Eur. (das ist ne nationale deutsche Fiskus-Veranstaltung)
Endbetrag hier also 1192,55+226,58 = 1419,08 plus die 50,- Euro für den Nachlauf (den der deutsche Transporteur auch incl. MWSt abrechnet).
Anders bei frei Haus wäre der Rechnungsbetrag ja 1200,- netto (ohne Einfuhrabgaben) (1000,-+150,-+50,-)
Hier wird genau umgekehrt gerechnet, hier müssen vom Vk-Preis zur Ermittlung des Zollwertes die Versandkosten ab Grenze herausgerechnet werden. Sind die Transportkosten in der Rechnung nicht detailliert aufgeschlüsselt, wird geschätzt.
Wenn man also Pech hat, werden zB für die Luftfracht 200,- Euro angesetzt und für den Nachlauf 20,-
Würde heissen: Zollwert wären in dem Fall 1200,- ./. 20,- Euro Nachlauf = 1180,- Eur, davon wieder die 3,7% = 43,66, danach gleiche Berechnung wie oben.
Faustregel: Wenn Transportkosten nicht dezidiert genannt sind, wird geschätzt; Schätzen heisst immer Unsicherheitsfaktor, kann zu Gunsten des Staates oder zugunsten des Importeurs gehen.
Das Ganze kann man nur umgehen durch sog. Umsiedlungsgut, d.h. wenn man wie schon geschrieben wurde im Ausland entsprechend lange gelebt hat und es als persönliches Umsiedlungsgut deklariert.
Der Zoll hat übrigens in der Tat einen gewissen Ermessensspielraum bei der Ermittlung des Zollwertes.
Es soll ja der tatsächliche Wert an der Grenze zugrunde gelegt werden; hat der Zöllner berechtigte Zweifel an der Wertangabe des Absenders (Stichwort getürkte niedrige Rechnung um die Zollabgaben zu senken) kann er den tatsächlichen Wert auch schätzen. Wobei das wirklich selten gemacht wird, es sei denn es ist völlig augenscheinlich.
Aber gerade bei Privatkäufern schauen die aus o.g. "Freundschaftsdienstgründen" doch schonmal genauer hin. Richtig interessant ist das ja bei Importen von hohem Warenwert wie zB Autos aus den USA oder sowas.
So, viel Text, ich hoffe ich hab euch nicht damit erschlagen und ihr könnt was damit anfangen.
Gruss
Juergen2
P.S: Logistik ist mein Fachbereich; wer Fragen zu Zoll, Transport oder Verpackung hat, her damit!