Nein! (ich gehe davon aus, Cover-Songs bedeutet urheberrechtlich geschütztes Material)
Würde ich jetzt mal so postulieren, denn die Gema sagt dazu:
"Aufgrund von Berechtigungsverträgen mit den ihr angeschlossenen Komponisten, Textdichtern und Musik- verlegern sowie aufgrund von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften vertritt die GEMA treuhänderisch das gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungsmusik für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt auch für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Internet und anderen Netzen, sei es durch Download des Werkes auf die Festplatte des Endnutzers (.wav-, .mid-, .aiff-, .au-, .mp- etc. Dateifor- mate) oder nur das Anhören der Werke (sog. Streaming z.B. durch die Real Audio Technik).
Für die sich daraus ergebende urheberrechtliche Vergütungspflicht gegenüber der GEMA wurden Tarife veröffentlicht. Sie finden diese Tarife auf unserer Website. https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/online-anbieter/musik-auf-webseiten.html"
Solange Du keine Gebühren zahlst also nicht.
Und dann müsste man dass wohl noch mit den Guitarwolrd.de-Betriebern in Einklang bringen.
Oder belehrt mich eines besseren, Anwälte!!!
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Informationen/gema_infoblatt_wp.pdf