Schnabelrock schrieb:Also nochmal, an sich ist es nicht so schwierig.
Wenn ich im hiesigen Jugendzentrum ausschliesslich eigene Stücke zupfe und dafür keinen Eintritt nehme oder 2 Euro pro Nase, die ich 1:1 an den Sportverein weitergebe ...
muss ich die Veranstaltung bei der Gema anmelden. Stimmt´s?
Bin ich mit meinen Stücken bei der Gema "geschützt", zahle ich für die Nutzung eigenen Materials an die Gema und kriege nur einen Bruchteil wieder. Richtig?
Falls nicht, hab ich die Gema trotzdem am Hals, wenn auch vermutlich ohne direkte Gebühren. Ja?
Ich zitiere die GEMA-FAQ:
Auch Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld sind vergütungspflichtig. Die Vergütungspflicht entfällt lediglich in den vom Gesetzgeber vorgesehenen Fällen gem. § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG: "Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen."
Anmelden wrede ich im Zweifel müssen, wegen der GEMA-Vermutung.
Wenn ich einen Meldebogen mit nur GEMA-freier Musik einreiche, dann gehe ich davon aus, auch nicht zahlen zu müssen, da habe ich auf die Schnelle keine Quelle zu gefunden.
Man kann die Jungs und Mädels dort aber auch anrufen, die geben einem Auskunft.
Viele Grüße,
woody