Kleinanzeigen-Ärger

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Anonymous

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Hallo Leute!

Die letzte Zeit suche ich sehr aktiv nach einem Zenamp von Hughes & Kettner.
Da diese scheinbar verschwunden waren, bin ich sehr froh gewesen, eine Kleinanzeige auf www.thomann.de gefunden zu haben wo ein solcher angeboten wird.
Micha K nennt sich der Herr, aus Warburg kommt er.
Nach einem Telefongespräch hatte ich die Kontonummer (oder anscheinend die seines Sohnes) und war bereit, das Geld zu überweisen - was ich dann auch tat. Im nachhinein handelte ich wohl ein wenig unüberlegt, aber ich war eben sehr froh endlich einen Zenamp gefunden zu haben.
Wenn ich recht informiert bin ist nach der Formfreiheit auch ein telefonisch abgeschlossener Vertrag rechtsgültig.
Nun hatte ich also die 400€ + Porto, für die ich lange sparen musste, überwiesen und wartete auf meinen Amp.
Lange kam nichts, dann eine Mail dass es bei der Post wohl einen Unfall gegeben habe und dass der Verstärker wieder beim Verkäufer sei.
Wir vereinbarten eine Rücküberweisung, da mir die Sache langsam seltsam vorkam.
Ich gab also meine Kontodaten weiter und warte seither auf mein Geld.
Die Ausreden werden immer unglaubwürdiger und ich bin mittlerweile davon überzeugt, dass dies mehr oder minder professioneller Betrug ist.

Nun die Frage:
Was kann ich tun?
Meinem Onkel passiete ähnliches, er hat mit Anwalts Hilfe sein Geld bekommen.
Anzeige erstatten?
Kann ich mit den Daten (Mail, Internettelefonnummer, Konto) die ich habe eine Adresse o.ä. herausbekommen?

Abwarten hilft nicht, das tu ich schon seit 3 Wochen.
 
Hallo!

Als allererstes editierst du oder einer, der das kann, deinen Beitrag. Statt "Kleinanzeigen-B..." lieber "Kleinanzeigen-Ärger". Das von dir verwendete Wort könnte hier eine Verleumdung werden. Und den Namen und Wohnort des Verkäufers machst du bitte erst recht unkenntlich.

Dann forderst Du schriftlich und zwar per Einschreiben den Verkäufer zur Rücküberweisung auf. Fristsetzung von zwei Wochen, vergiss nicht die Angabe deiner Kontodaten.

Wenn das immer noch nicht hilft, ab zum Anwalt. Der kann zwar auch letztlich nicht mehr tun als du (Mahnbescheid), manchmal hilft aber der Briefkopf.

Zu guter Letzt: Auch wenn du über Mahnbescheid oder Klage einen Vollstreckungstitel bekommst, gilt der alte Satz: Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen.

Viel Glück!

Gruß

erniecaster
 
erniecaster":26sc1wte schrieb:
Hallo!

Als allererstes editierst du oder einer, der das kann, deinen Beitrag. Statt "Kleinanzeigen-B..." lieber "Kleinanzeigen-Ärger". Das von dir verwendete Wort könnte hier eine Verleumdung werden. Und den Namen und Wohnort des Verkäufers machst du bitte erst recht unkenntlich.
Viel Glück!

Gruß

erniecaster

Top-Mod!
 
Teil doch dem freundlichen Verkäufer einfach mal mit, dass er doch sicher nicht möchte, dass die von ihm mitgeteilten Daten (Konto, Mail, Tel.)
demnächst auf Dutzenden Internetseiten zur Einsicht bereit stehen.
 
Gesperrter User":uu2wm6yc schrieb:
Teil doch dem freundlichen Verkäufer einfach mal mit, dass er doch sicher nicht möchte, dass die von ihm mitgeteilten Daten (Konto, Mail, Tel.)
demnächst auf Dutzenden Internetseiten zur Einsicht bereit stehen.

Entschuldige aber was soll das bringen?
Unter welchem aspekt werden die daten aufscheinen?
Ernies Weg ist der der zu gehen ist. Aus basta.
 
Hi Richie!

Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall mit einem H.L. aus Krefeld.Ich hatte nur die E-Mail Anschrift, seinen Namen, Kontonummer und eine Handy-Nummer.Der von mir zur Hälfte bezahlte Triaxis kam einfach nicht bei mir an. Er beteuerte mir, dass er ihn losgesendet habe, gab mir die Paket-Nummer auf Anhieb am Telefon durch, auch bei späteren Anfragen hatte er diese Nummer immer sofort abrufbereit zur Hand(wahrscheinlich seine "Allroundpaket-Nummer für alle und jeden") usw.usw.! Es passierte nichts. Bei Anrufen ging er nicht ans Telefon. Durch seinen Namen bekam ich die Internetseite seiner Band heraus und hatte somit ein Gesicht, später dann die Adresse seiner Eltern(Telefonauskunft).Ein Anruf dort endete, wie bei einer Talkshow in SAT 1, mit wüsten Beschimpfungen meinerseits.Und da reichte es! Ich habe Inserate(z.B. im Musiker-Flohmarkt, Thomann, ...) geschaltet mit dem Hinweis des Sachverhaltes und einer Warnung und habe Rückantworten von Leuten erhalten, die auch von ihm geschädigt worden waren. Gemeinsam hatten wir uns dann ausgetauscht und es kamen einige Sachen zusammen: Adresse seiner Freundin, Arbeitstelle, Elternhaus usw.! Als ich all diese Infos hatte, habe ich ihm eine Mail geschrieben, dass es reicht.Ich teilte ihm, dass ich weiß, wo seine Eltern wohnen, wo er arbeitet, wer seine Freundin ist,... und dass er demnächst Besuch bekommt.Ein paar Tage später rief er mich vormittags an, dass er die 500,- Euro zurücküberwiesen habe und ich soll unbedingt auf mein Konto schauen! Was ich dann auch tat. Er hatte 2 Überweisungen gemacht: einmal 300 und einmal 200 Euro.Entweder war er noch am Überlegen nur 300 zurück zu zahlen oder er hat in der Zwischenzeit nochmal jemand anderen Equipmentjunkie abgezogen. Keine Ahnung?Der Name tauchte dann auch noch später immer wieder auf und ich konnte einigen Leuten mit meinen Infos helfen.Der Typ musste ja ein ganzes Mesa-Boogie Lager in seinem Keller gehabt haben!??! Irgendwann bekam ich von einem weiteren Opfer den Hinweis, dass er wohl für seine Aktionen büßen musste.
Mein Vorschlag: Versuche an Daten heranzukommen.Mache die Sache öffentlich über Kleinanzeigen in den einschlägigen Flohmärkten, usw..Wenn Du kein Einzelfall bist, werden sich schnell andere Opfer melden und ihr könnt da gemeinsam vielleicht etwas erreichen.Und rechtlich habe ich nicht darüber nachgedacht, was ich da getan habe.War mir egal!Schließlich hat er das Verkaufsinserat aufgegeben, um seinen geplanten Betrug zu formieren und ich habe Inserate aufgegeben, um mein Recht durchzusetzen.Ob Du ihn vorher auf Deine geplanten Aktivitäten/Aktionen aufmerksam machst, musst Du entscheiden. Ich habe erst Infos besorgt und dann kam die Drohung.
Hat auch gut ein halbes Jahr gedauert.Zum Glück konnte mir mein Sohn da als Computer-Freak wirklich helfen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!!!

VG Peter
 
Oh Mann, wo bin ich denn hier gelandet?

Diese ganzen Vorschläge in Wild-West-Selbstjustiz-Manier könnt ihr ja gerne unter euch ausmachen, aber doch bitte nicht in einem (halbwegs ;-) ) seriösen öffentlichen Forum.

Dass das alles rechtlich und moralisch mehr als bedenklich ist, muss ich glaub ich nicht extra dazusagen.... wozu leben wir in einem (zugegebenermaßen teilweise etwas langsamen) Rechtsstaat? Im Zweifel vergrößert man so den Ärger den man hat und verbaut sich rechtliche Wege, die einem sonst offen gestanden hätten.

"Er soll dafür büßen", wenn ich das schon höre :roll:
 
hiphop":21e9g2nk schrieb:
Schließlich hat er das Verkaufsinserat aufgegeben, um seinen geplanten Betrug zu formieren und ich habe Inserate aufgegeben, um mein Recht durchzusetzen.

Hi,
grundsätzlich Glückwunsch zu deinem Erfolg!
Ich ergreife nicht Partei für einen möglichen betrug.
Das was du hier schreibst ist Selbstjustiz!!!!!!!!!
Recht haben und Recht bekommen ist eben was anderes.

Sowas kann, wenn der vermeintliche Betrüger gewifft ist, sehr ins Auge gehen. Oder wenn der Betrug dann doch ein Irrtum war.....oder....oder....

In einem Motorradforum hat einer soetwas bitter bezahlt!

Lg
Auge

Edit: Sorry. Zu langsam.
 
Eins ist klar: Der Rechtsweg bereitet Aufwand und Stress, den man keinem Wünschen möchte. Schneller gehts oft durch ein paar gezielte Rücküberweisunganreize anderer Art, die noch nicht mal illegal sein müssen. Ich würde dem Verkäufer z. B. anbieten, er soll 350 Euro zurücküberweisen und 50 EUR für seine Kooperation behalten, dafür verzichtest du auf rechtliche Schritte. So gewinnen alle: Du reduzierst deinen Verlust auf 50 EUR und sparst dir den Iustiz-Stress, er kommt um eine Anzeige herum und hat noch 50 EUr im Sack. Ich hab sowas ähnliches mal mit nem Ebayverkäufer gemacht, der mir plötzlich nichts schicken wollte. Hat funktioniert.
 
Hi Ritchie,
das ist natürlich eine dumme Sache. Lass dich hier nicht durch Gewaltaktionen aufpushen, sondern geh den rechtlichen Weg. Falls du noch telefonischen Kontakt hast, so teile dem 'angeblichen' Verkäufer mit, dass du ihm ab heute noch 3 Tage Zeit gewährst den Betrag zurück zu erstatten, ansonsten erstattest du Anzeige, bzw. übergibst alles deinem Anwalt. Letzteren würde ich eh schon mal informieren - kostet dich ja nichts.

Im Übrigen hatte ich dir auf deine Suchanfrage in unseren Kleinanzeigen auf zwei Verkäufe von Zenamp Combos hingewiesen, hast du das nicht gelesen?
 
Magman":2e03vzul schrieb:
Im Übrigen hatte ich dir auf deine Suchanfrage in unseren Kleinanzeigen auf zwei Verkäufe von Zenamp Combos hingewiesen, hast du das nicht gelesen?

Die in eBay hab ich gesehen, aber dass du das auch gepostet hast entging mir...
Danke :-D ich finde es echt nett, dass du dich für mich umsiehst - bei weitem keine Selbstverständlichkeit
Leider war da aus oben genannten Gründen gerade Ebbe aufm Konto.

Das Problem liegt glaube ich auch darin, dass ich bei so etwas viel zu freundlich bin und er mich deshalb auch nicht ernst nimmt.
Und sorry, den Namen zu posten war dämlich, merk ich gerade selbst :mad:
 
Gesperrter User":1luf2w4i schrieb:
Ich würde dem Verkäufer z. B. anbieten, er soll 350 Euro zurücküberweisen und 50 EUR für seine Kooperation behalten, dafür verzichtest du auf rechtliche Schritte. So gewinnen alle: Du reduzierst deinen Verlust auf 50 EUR und sparst dir den Iustiz-Stress, er kommt um eine Anzeige herum und hat noch 50 EUr im Sack.

Ich denke, das ist der Weg, zu dem es am schwersten ist, sich zu überwinden, aber der einem die leichteste Lösung verschafft.

Muss allerdings jeder selbst entscheiden, ob er dazu bereit ist.
 
Hallo!

Was soll die Polizei deiner Meinung nach tun? Es handelt sich hier um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung und die Polizei wird sich darum nicht kümmern.

Woher soll die Polizei wissen, dass das, was du sagst, überhaupt stimmt?

Gruß

erniecaster
 
erniecaster":fofwe5xo schrieb:
Was soll die Polizei deiner Meinung nach tun?

Ermittlungen in einem möglichen Betrugsfall aufnehmen... Wenn der Vertragspartner angeklagt und rechtskräftig verurteilt werden sollte, kann eine zivilrechtliche Klage (Schadensersatz) hintergeschoben werden.
 
Hallo!

Ermittlungen in einem Betrugsfall? Klar, warum nicht gleich ein Sondereinsatzkommando? Geht immerhin um 400 Euro.

Vielleicht hat der Typ einfach keine Kohle mehr oder es einfach vergessen. Das ist nicht strafbar. Oder verkauft er laufend Dinge, die er nicht hat per Vorkasse? Wo sind seine Angebote?

Nun lasst mal die Kirche im Dorf.

Gruß

erniecaster
 
Hi Richie,

vor ca. einem Jahr wurde ich mal auf Ebay beim Kauf einer Westerngitarre übers Ohr gehauen.
Das lief so ab:

Ich steigerte die Gitarre (für ca. 350€, also nicht allzu viel) und erhielt auch zügig die Kontoinformationen. Das schlimme war, dass ich mit dem Typen alle 2 Tage E-Mailkontakt hatte; die erste Zeit nicht einmal den Nichterhalt der Ware betreffend, sondern "Gitarrerosmalltalk"...
Als ich nach 14 Tagen noch nichts erhalten hatte, wurde ich ungeduldig und schrieb ihn diesbezüglich an. Wieder reagierte er auf meine Mails mit irgendwelchen Faulen Ausreden und so weiter.
Wie sich herausstellen sollte, war sein Name und so weiter gefakt und fragt mich jetzt bitte nicht, wie das funktionierte, denn auch das Konto lief auf diesen Fakenamen...
Also ging ich, nach Ablaufen der von mir gestellten Frist, zur Polizei. Entgegen meiner Erwartung ging die Polizei mit dem Fall sehr routiniert um, man sagte mir sogar, dass so etwas sehr häufig passiere...

Auch ein Anwalt wurde eingeschaltet, und eine Woche später (ich schrieb dem Betrüger immer von meinen Maßnahmen) hatte ich mein Geld wieder zurück.

Fazit:
Der erste Schritt, wenn ich etwas, für meine Schülerverhältnisse teures, über Ebay kaufe, wird sein, über Telefonbuch.de oder sonstige Seiten seine Existenz inklusive Telefonnummer und Adresse zu bestätigen. Falls der Verkäufer nicht im Telefonbuch aufzufinden ist, auf Nachnameversand bestehen, dies sollte für niemanden ein Problem darstellen.
Ich muss sagen, dass ich damals auch - wie Richie - etwas übereilt handelte...


Gruß,
Christian


EDIT:
Ermittlungen in einem Betrugsfall? Klar, warum nicht gleich ein Sondereinsatzkommando? Geht immerhin um 400 Euro.

Vielleicht hat der Typ einfach keine Kohle mehr oder es einfach vergessen. Das ist nicht strafbar. Oder verkauft er laufend Dinge, die er nicht hat per Vorkasse? Wo sind seine Angebote?
In meinem Fall ermittelte die Polizei, ohne dumme Kommentare, wegen Internetbetrugs, wobei, wie nach längerer Zeit seinem Ebaybewertungsprofil zu entnehmen war, ich nicht der Einzige war der von ihm betrogen wurde...
 
erniecaster":1iwoq16t schrieb:
Hallo!

Ermittlungen in einem Betrugsfall? Klar, warum nicht gleich ein Sondereinsatzkommando? Geht immerhin um 400 Euro.

Vielleicht hat der Typ einfach keine Kohle mehr oder es einfach vergessen. Das ist nicht strafbar. Oder verkauft er laufend Dinge, die er nicht hat per Vorkasse? Wo sind seine Angebote?

Nun lasst mal die Kirche im Dorf.

Gruß

erniecaster

Hallo Erniecaster. Ich will es mal schonend ausdrücken: Deine juristischen Ausführungen sind eher "explicit" als "correct" - und das nicht nur an dieser Stelle. Ich sage das aus der Warte des promovierten, langjährig erfahrenen Rechtsanwalts. Vielleicht solltest Du Dich mal zu Sachen äussern, von denen Du mehr verstehst.
 
Meine Frau hat auch mal wegen eines Ebay Betruges (es ging um weniger Geld und mehr ums Prinzip) Anzeige bei der Polizei erstattet. Ging recht zügig. Die betreffende Person wurde ermittelt und später wegen Betruges verknackt. Hat an mehrere Personen versprochene Ware nicht geliefert. Ist ja bei Dir ähnlich. Also wie Ernie schrieb, Einschreiben, Frist setzen und am Ende Anzeige wegen Betruges. Das geht!! Viel Erfolg!
 
Schnabelrock":2hq2ivpm schrieb:
erniecaster":2hq2ivpm schrieb:
Hallo!

Ermittlungen in einem Betrugsfall? Klar, warum nicht gleich ein Sondereinsatzkommando? Geht immerhin um 400 Euro.

Vielleicht hat der Typ einfach keine Kohle mehr oder es einfach vergessen. Das ist nicht strafbar. Oder verkauft er laufend Dinge, die er nicht hat per Vorkasse? Wo sind seine Angebote?

Nun lasst mal die Kirche im Dorf.

Gruß

erniecaster

Hallo Erniecaster. Ich will es mal schonend ausdrücken: Deine juristischen Ausführungen sind eher "explicit" als "correct" - und das nicht nur an dieser Stelle. Ich sage das aus der Warte des promovierten, langjährig erfahrenen Rechtsanwalts. Vielleicht solltest Du Dich mal zu Sachen äussern, von denen Du mehr verstehst.
Ich schalte schon seit längerem nach spätestens acht Wochen Wartezeit die Polizei ein und erstatte anzeige wegen Unterschlagung. Ich scheue auch nicht bei Bagatellbeträgen von € 35 zurück, weil:
Recht MUSS recht bleiben.
Hat bisher IMMER funktioniert, auch wenn die Rücküberweisungen manchmal erst nach weiteren drei Wochen kamen!
Und IMMER anzeigen auch, falls dort gehostet, in eBay.
EIN einziger Schwerenöter, oder sollte ich besser sagen China-Schrott-Lieferant, nötigte den Gang zum Anwalt mit längerer Prozedur: ein "Musikseller" in Sinzig. Sic! Kennt den Jemand???
 
Hallo Dr. Schnabelrock,

Schnabelrock":di6us5br schrieb:
Ich will es mal schonend ausdrücken: Deine juristischen Ausführungen sind eher "explicit" als "correct" - und das nicht nur an dieser Stelle. Ich sage das aus der Warte des promovierten, langjährig erfahrenen Rechtsanwalts. Vielleicht solltest Du Dich mal zu Sachen äussern, von denen Du mehr verstehst.

es ist sehr schade, dass du als "promovierter, langjährig erfahrener Rechtsanwalt" meine Fehler nicht korrigierst. So hat keiner was davon.

Darüber hinaus habe ich auch nach mehrfachem Lesen meiner Antworten in diesem Thread keine Fehler entdecken können.

Gruß

erniecaster
 
erniecaster":2iybltt3 schrieb:
Darüber hinaus habe ich auch nach mehrfachem Lesen meiner Antworten in diesem Thread keine Fehler entdecken können

Ermittlungen in einem Betrugsfall? Klar, warum nicht gleich ein Sondereinsatzkommando? Geht immerhin um 400 Euro.

die Polizei wird sich darum nicht kümmern erniecaster

physioblues":2iybltt3 schrieb:
Es gibt eine neue Internet-Foren-Krankheit :

Den Morbus Erniecaster.

Das zwanghafte Letzte Wort.

Hoffentlich ist das nicht ansteckend...............
 
Hi,

es wäre aber schon nett, wenn der Herr Dr. jur. mal ganz allgemein (damit es keine Rechtsberatung wird) darlegt, wie in einem Fall von Nichteinhalten eines Vertrags, der übers Internet geschlossen wurde, zu verfahren ist.

Schreib doch mal ein paar Sätze.
Wie soll man reagieren, wenn man auf die Überweisung keine Ware bekommt?
Wie lange sollte man warten?
Was schreibt man, welche Formulierungen sind zweckmäßig?
An wen wendet man sich am Besten?
Wie läuft das Verfahren ab? Wer (Anwalt, Polizei, Staatsanwalt, Richter) macht was?
Was lohnt? Was bringt nichts?

Das wäre doch mal interessant. Vielleicht könnte man so etwas dann auch gleich an den Anfang pinnen, damit es jeder gleich findet.

Schönes Wochenende
 
Hallo!

Nun, nachdem ich den Fall einer Anwältin weiterreichte ging es recht flott.
Ich würde her gerne einmal die Schritte festhalten, die mir von verschiedenen Seiten nahegelegt wurden.

Bei einem Kauf über Kleinanzeigen sollte man den vorangegangegen Mailverkehr auf jeden Fall vollständig festhalten. Aus diesem muss genau hervor gehen, was wann und wo zu welchem Preis gekauft wurde (Artikelbeschreibung), dazu noch Dinge wie Kontodaten und Adressen.
Dies ist dann der Kaufvertrag, und als solcher auch rechtlich bindend.
Informiert auch den Gegenpart ausdrücklich über diese Tatsache.

Wenn man dann die Ware bezahlen soll, empfehle ich einen Treuhandkontenservice wie PayPal oder eine andere Bezahlungsart, bei der das Geld vom Konto abgebucht wird. Dieser Vorgang lässt sich nämlich rückgängig machen.
An einer Überweisung ist eigentlich auch nichts verkehrt, da ja ein Vertrag besteht.

Nun ist bezahlt und man kann auf die Ware warten. Wenn nach eineinhalb Wochen nichts passiert sollte ist sollte man mal höflich nachfragen.
Zur Not auch ein zweites Mal, dann merkt man schon ob man nur hingehalten wird.

Spätestens 3 Wochen nach der Bezahlung sollte man um eine Rücküberweisung des Kaufbetrages bitten.

Hier habe ich eine Art Musterschreiben. Besonderer Dank gilt hierbei meinem Onkel, von dem ich selbiges bekam, und der mir bei meinem Fall half.

sehr geehrter Herr soundso,
hiermit fordere ich Sie auf, den ausstehenden Betrag von xxx Euro
(Rückerstattung aus dem Kauf über die Anzeige auf www.xxx.de, vgl.
Ihre Mail vom blabla) unverzüglich zu überweisen, spätestens aber bis
zum (heute in zwei Wochen). Meine Bankverbindung lautet .... (soltest du
zur Sicherheit nochmal angeben)
Sollte bis zum (heute in zwei Wochen) kein Zahlung eingehen, werde ich
für weitere Schritte unsere Rechtsanwältin beauftragen sowie
gegebenenfalls Anzeige erstatten.
Bitte nennen Sie mir für weiteren Schriftverkehr Ihre Postanschrift.
Bedenken Sie bitte, dass bei Nichteinhaltung der Frist zusätzliche
Kosten für Rechtsanwalt und EWO-Auskunft auf Sie zu kommen.
Immer höflich bleiben, die Frist aber auf keinen Fall verlängern.
Nach deren Ablauf solllte man es dann wirklich einem Anwalt geben, die kennen sich damit aus. Das Honorar trägt der Verantwortliche, obwohl meistens schon ein Schreiben den gewünschten Effekt erzielt.
 
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