Michael (Jacuzzi)
Power-User
Lieber Woody,
Ja, da habe ich mich nicht gut ausgedrückt, aber wir sind uns in der Sache wohl einig: Urheberrecht schützt wie alle Immaterialgüterrechte Information und bildet damit die Ausnahme von der Regel, dass Information an und für sich frei ist. Dafür braucht es dann spezielle Schutzvoraussetzungen, und die sind im Urheberrecht "Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst", und wenn diese künstlerische Information sich in MP3s materialisiert, dann unterliegen die dem Urheberrecht. Hier kein Widerspruch also.
Und was die Software betrifft, war ich wieder schlampig, aber das sind eben die Abschleifungen, die mit der Zeit so entstehen. Also: Das Urheberrecht schützt (interessanterweise als Sprachwerk, also "Literatur" im weitesten Sinne) nicht die "Software", sondern die "Computerprogramme". (Für einen Laien wie mich ungefähr das gleiche, aber keine Ahnung....) Damit die Sweetwaters das, was sie da auf ihrer Homepage schreiben, mit Recht schreiben könnten, müssten die Sounddateien also "Computerprogramme" (oder eben Datenbanken?) sein. Sind sie es nicht, gibts keinen Schutz, dann kann es auch frei zirkulieren, da können sie auf ihrer Page behaupten, was sie wollen, und wir machen diesen Thread wieder so nett, wie er war, bevor die Füße nass geworden sind.
Viele Grüße,
Michael (J.)
Woody":18oori97 schrieb:Michael (Jacuzzi)":18oori97 schrieb:Für hier bedeutet das wahrscheinlich: Diese Presets sind (1) Information,
Das finde ich nur bedingt nachvollziehbar,
letztendlich ist eine mp3-Datei ja auch nur Information, wie ein Chip Wechselstrom produzieren soll, trotzdem sind sie Urheberrechtsfähig.
Ja, da habe ich mich nicht gut ausgedrückt, aber wir sind uns in der Sache wohl einig: Urheberrecht schützt wie alle Immaterialgüterrechte Information und bildet damit die Ausnahme von der Regel, dass Information an und für sich frei ist. Dafür braucht es dann spezielle Schutzvoraussetzungen, und die sind im Urheberrecht "Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst", und wenn diese künstlerische Information sich in MP3s materialisiert, dann unterliegen die dem Urheberrecht. Hier kein Widerspruch also.
Und was die Software betrifft, war ich wieder schlampig, aber das sind eben die Abschleifungen, die mit der Zeit so entstehen. Also: Das Urheberrecht schützt (interessanterweise als Sprachwerk, also "Literatur" im weitesten Sinne) nicht die "Software", sondern die "Computerprogramme". (Für einen Laien wie mich ungefähr das gleiche, aber keine Ahnung....) Damit die Sweetwaters das, was sie da auf ihrer Homepage schreiben, mit Recht schreiben könnten, müssten die Sounddateien also "Computerprogramme" (oder eben Datenbanken?) sein. Sind sie es nicht, gibts keinen Schutz, dann kann es auch frei zirkulieren, da können sie auf ihrer Page behaupten, was sie wollen, und wir machen diesen Thread wieder so nett, wie er war, bevor die Füße nass geworden sind.
Viele Grüße,
Michael (J.)