Palisander/Rosewood und neue CITES Regulierung 2017

Ugorr schrieb:
Moin.
Ich will ja gar nicht so eine Bescheinigung, aber gerne mal eine zuverlässige Info WIE so ein Herkunftsnachweis aussieht. Muss der von der Behörde kommen? Reicht da ein Foto mit eingebettem Datum? Oder eben so ein Internetgalerieeintrag? Oder ein echtes Foto inkl Seriennummer und dann mit Einschreiben an sich selbst wie früher mit den Demobändern?
Die Bescheinigung kann man dann auch in Ruhe bei einer Verkaufsabsicht beantragen.
Gruß
Ugorr


Hallo zusammen,


Also, wie der Vorerwerb anzumelden ist, das sollte man mit dem zuständigen Umweltamt klären. In Köln, so schrieb ich ja bereits, ist es bislang so angedacht:

Angabe der Seriennummer (falls vorhanden), Beschreibung und Bezeichnung des Instrumentes, sowie Fotos wären notwendig.

Das ganze vor dem 31.12.2016 per Mail oder Post verschickt, dann sollte der Vorerwerb kein Problem sein. Und wenn die Anzahl der Vorerwerbsanmeldungen so hoch ist, wie man befürchten kann, dann geht das wahrscheinlich auch noch ein paar tage nach dem 31.12.2016 stressfrei. Aber das sollte man mit dem lokalen Amt klären. Das ist sowieso das beste, denn was in Köln vllt. so funktioniert, funktioniert in Nürnberg vllt. schon nicht mehr.

Vielleicht noch ein wichtiger Hinweis, solange ich die Teile nur besitze und nicht kommerziell nutzen will, brauche ich gar nichts an Papieren. Aber man vererbt ja vllt. mal, oder hat Geldprobleme und ist gezwungen, zu verkaufen und da wären im Zweifel Papiere doch ganz gut.


Alles Gute!
 
groby schrieb:
Ebenholz, Padouk, Pau Ferro, Wenge oder Ziricote ist.
(Das wären nämlich alles dunkle, im Zweifelsfall vom Laien verwechselbare Hölzer die für Griffbretter verwendet werden aber die letzten fünf davon unterliegen keiner Nachweispflicht.)


Hallo Robert,

Ebenholz aus Madagaskar ist ebenfalls unter CITES II gelistet, Padouk aus dem Senegal ab Januar 2017 auch.
Ein paar Muschelsorten betrifft es ja auch, also, auch Inlays könnten problematisch sein.


Alles Gute!
 
Wäre nur schön, jetzt vorzusorgen für das was noch kommt. Denn bei Holz kommt sicher noch mehr und strengeres an Nachweispflicht oder betroffenen Materialien in der Zukunft.

Allerdings: Bei derart verbreiteten Produkten relativiert sich sicher der ganze Kontrolle-Hype irgendwann auf ein für beide Seiten realistisch durchführbares Maß.
 
groby schrieb:
Aktuell mache ich mir keine Sorgen. Und von meinen höchstens betroffenen Gitarre werden 3 schon seit Jahrzehnten nicht mehr gebaut.

Hallo,

wann die Gitarre gebaut wurde, interessiert wenig. Es geht um das "Verbringen" in die EU - das muss vor 2017 erfolgt sein. Logischerweise kann eine 2018 in den USA gebaute Gitarre nicht 2016 schon in der EU gewesen sein.

Aber wann die z. B. 1989 gebaute Japangitarre das erste Mal in der EU war, kann man nur anhand ihres Baujahres nicht sagen.

Oder mache ich hier einen Gedankenfehler?

Gruß

erniecaster
 
Lt. Auskunft des NRW Umweltministeriums ist die jeweilige "Untere Naturschutzbehörde" der Ansprechpartner, wenn man die von JohnnyT genannte "Vorerwerb Anmeldung" beantragen möchte.
Ich kann nicht mit Bestimmtheit sagen, dass das in allen Bundesländern so ist, gehe aber mal davon aus (hoffentlich!).

Ich finde das Ganze auch "aufwendig" und insbesondere was die nur 3-jährige Gültigkeit angeht, erniecaster, schwer nachvollziehbar. Aber da "ich" die kommende Regelung wohl nicht verhindern kann, muss ich mich damit arrangieren; also "ich" möchte das.

Meine Empfehlung wäre, bei der für einen zuständigen unteren Naturschutzbehörde anzurufen und nachzufragen, was sie bis zum 31.12.2016 benötigen. Das dann beizubringen und erst mal ist gut.

Wer darüber hinaus eine Musikinstrumentenbescheinigung braucht, muss eh eine so genannte "Vorlagebescheinigung der zuständigen Landesbehörde" dem Antragsformular 221 beifügen. (die Seite, die Rolli schon verlinkt hat, ich mach's der Einfachheit nochmal: https://www.bfn.de/0305_musikinstrument-bescheinig.html.)
Hierfür kann man (sofort) die Vorerwerbsanmeldung nutzen; oder sich abheften und Erben haben es dann etwas leichter bei einer Veräußerung. ;-)

(JohnnyT's Beitrag 19.12.2016 11:14:47 halte ich für eine empfehlenswerte Anleitung)



...man kann aber auch einfach nix machen, weiter musizieren und wenn man tot geht, iss einem eh ejal, watt mitti Baumstämme passiert, woll ?!
Solange man jetzt nicht erwerbsmäßig unterwegs ist, mitte Gatarren...
 
Gitarada schrieb:
Ich finde das Ganze auch "aufwendig" und insbesondere was die nur 3-jährige Gültigkeit angeht, erniecaster, schwer nachvollziehbar. Aber da "ich" die kommende Regelung wohl nicht verhindern kann, muss ich mich damit arrangieren; also "ich" möchte das.


...

Hallo zusammen,



Das mit der Regelung von wegen 3 Jahre gültig, das habe ich hier zum ersten mal gehört. Wenn man den Vorerwerb anmeldet, ist er für alle Ewigkeit so angemeldet, OHNE Beschränkung.
Wenn man ab dem 2.1.2017 etwas betreffendes kauft, dann sollte man die Rechnung aufbewahren, bzw. diese beim Gebrauchtkauf als Kopie zumindest verlangen, oder einen Nachweis, dass das Holz legal importiert wurde (Einfuhrgenehmigungsnummer), oder aus Vorerwerb stammt (Schriftverkehr mit Umweltamt). Eine Begrenzung gibt es m.W. nicht und wäre auch Unsinn.

Es geht hier ja nur um die Nachweispflicht, also, ich muss nachweisen können, von wann das Holz ist, sofern Vorerwerb (Vorerwerbsanmeldung, oder Rechnung, oder Gutachten), oder mit welcher Einfuhrgenehmigungsnummer das Holz legal in die EU gekommen ist (das müssen Händler ab dem 2.1.2017 ausweisen, oder eben, dass es aus Vorerwerb stammt). Wenn dieser Nachweis zweifelsfrei erbracht werden kann, durch was auch immer, also Rechnung, oder Gutachten, oder Vorerwerb, dann ist man immer auf der sicheren Seite.

Wenn das ganze auf CITES I hochgestuft wird, ist so eine Dokumentensammlung eh ne feine Sache.


Die Kosten für den Vorerwerb sollten auch vor Ort abgeklärt werden, in Köln hieß es nicht mehr als 5€, ob sich das auf 1 Gitarre bezieht, oder auf mehrere, weiß ich leider nicht.

Der Vorerwerb ist beim zuständigen Umweltamt anzumelden, also da, wo ich wohne.

Alles Gute!
 
JohnnyT schrieb:
Das mit der Regelung von wegen 3 Jahre gültig, das habe ich hier zum ersten mal gehört. Wenn man den Vorerwerb anmeldet, ist er für alle Ewigkeit so angemeldet, OHNE Beschränkung.
Wenn man ab dem 2.1.2017 etwas betreffendes kauft, dann sollte man die Rechnung aufbewahren, bzw. diese beim Gebrauchtkauf als Kopie zumindest verlangen, oder einen Nachweis, dass das Holz legal importiert wurde (Einfuhrgenehmigungsnummer), oder aus Vorerwerb stammt (Schriftverkehr mit Umweltamt). Eine Begrenzung gibt es m.W. nicht und wäre auch Unsinn.

Es geht hier ja nur um die Nachweispflicht, also, ich muss nachweisen können, von wann das Holz ist, sofern Vorerwerb (Vorerwerbsanmeldung, oder Rechnung, oder Gutachten), oder mit welcher Einfuhrgenehmigungsnummer das Holz legal in die EU gekommen ist (das müssen Händler ab dem 2.1.2017 ausweisen, oder eben, dass es aus Vorerwerb stammt). Wenn dieser Nachweis zweifelsfrei erbracht werden kann, durch was auch immer, also Rechnung, oder Gutachten, oder Vorerwerb, dann ist man immer auf der sicheren Seite.

Wenn das ganze auf CITES I hochgestuft wird, ist so eine Dokumentensammlung eh ne feine Sache.


Die Kosten für den Vorerwerb sollten auch vor Ort abgeklärt werden, in Köln hieß es nicht mehr als 5€, ob sich das auf 1 Gitarre bezieht, oder auf mehrere, weiß ich leider nicht.

Der Vorerwerb ist beim zuständigen Umweltamt anzumelden, also da, wo ich wohne.

Alles Gute!

Tja, aber woher weißt Du, dass die Anmeldung des Vorerwerbs beim Zoll als zur Ein- oder Ausfuhr als ausreichend anerkannt wird. So wie ich das verstehe, benötigt man, wenn man mit Instrumenten die Cites-eingestuftes Material beinhalten, reisen will, diese ominöse Musikinstrumenten-Bescheinigung und diese hat laut Website des BfN eine Gültigkeite von 3 Jahren und muss danach neu beantragt werden.
Siehe
https://www.bfn.de/0305_musikinstrument-bescheinig.html

Wer nicht mit seinen Instrumenten grenzüberschreitend reisen will, hat damit eh nix am Hut, ausser er will das Instrument verkauften. Dann benötigt man wiederrum eine Vermarktungsbescheinigung. Zumindest laut BfN
 
mr_335 schrieb:
Tja, aber woher weißt Du, dass die Anmeldung des Vorerwerbs beim Zoll als zur Ein- oder Ausfuhr als ausreichend anerkannt wird. So wie ich das verstehe, benötigt man, wenn man mit Instrumenten die Cites-eingestuftes Material beinhalten, reisen will, diese ominöse Musikinstrumenten-Bescheinigung und diese hat laut Website des BfN eine Gültigkeite von 3 Jahren und muss danach neu beantragt werden.
Siehe
https://www.bfn.de/0305_musikinstrument-bescheinig.html

Wer nicht mit seinen Instrumenten grenzüberschreitend reisen will, hat damit eh nix am Hut, ausser er will das Instrument verkauften. Dann benötigt man wiederum eine Vermarktungsbescheinigung. Zumindest laut BfN

Hallo Roland,


Ich habe mit dem Umweltamt Köln das Thema Reisen angesprochen und man teilte mir mit, dass das kein Problem sei, wenn der Anteil des betroffenen Materials (CITES II) am Gesamtgegenstand weniger als 10kg beträgt und zu nicht kommerziellen Zwecken mit sich geführt wird. Nicht kommerziell gilt auch ein Konzert, bei dem die künstlerische Darbietung und nicht das Instrument im Vordergrund steht.
Da natürlich der Zöllner des Drittlandes den Herkunftsnachweis verlangen kann, empfiehlt es sich, die Bescheinigung des Vorerwerbs, oder Rechnung mit Einfuhrgenehmigungsnummer, oder Gutachten bei sich zu führen. Aber diese verlinkt Bescheinigung des BfN, die wurde bislang in keinem meiner Gespräche mit dem Umweltamt, oder dem BfN genannt, ich frage da gerne nach.


Alles Gute!
 
erniecaster schrieb:
Hallo,

man kann natürlich auch seinen Notar zu sich nach hause holen, der einem bescheinigt, dass die Instrumente an dem Tag dort waren.

Gruß

erniecaster

Dein Sarkasmus, so als amtsmüder Amtschimmel, mag Dich selbst erfreuen. Mich, mit gewissem Abstand auch. Als Besitzer mehrerer diese Delinquenzien, allerdings weniger.
 
Leute, das hatten wir doch alles schon mal - und zwar mit den Rosewood-Griffbrettern. Was wurde da alles fabuliert ...
Und was hat sich dann tatsächlich ergeben? Eine sehr moderate Regelung zur Legalisierung solcher "verdächtigen" Gitarren.

Diesmal wird's nicht anders sein.

Insofern amüsiere ich mich mächtig über Ernies Statement.

Fast hätte ich es vergessen: Die Produktion von Stahlsaiten soll demnächst drastisch reduziert werden. Ab dem 01.01.17 werden Bezugsscheine für max. 1 Satz Saiten pro Gitaristen pro Jahr ausgegeben.

Grund: Die Drähte werden dringend für die Einzäunung Europas benötigt.
 
frank schrieb:
Leute, das hatten wir doch alles schon mal - und zwar mit den Rosewood-Griffbrettern.

Nein, hatten wir nicht. Und es geht um Rosewood-Griffbretter. Diesmal allerdings nicht um eine exklusive Variante die kaum einer besitzt sondern um das, was vermutlich auf 60% aller Gitarren drauf ist.

Es wird aber am Ende irgendwie eine Regelung herauskommen, die einigermaßen lebenswelt-nahe ist.

Und es ist ein weiteres Zeichen, dass wir und die Industrie irgendwann nicht mehr mit allen Hölzern so lustig rumsauen zu können wie bisher.

Im Prinzip auch verständlich.

Und vielleicht macht es Gitarristen etwas offener für mehr Varianten oder alternative Materialien. Etwas weniger Traditionsverbohrtheit stünde uns da auch mal ganz gut.
 
JohnnyT schrieb:
...Ich habe mit dem Umweltamt Köln das Thema Reisen angesprochen und man teilte mir mit, dass das kein Problem sei, wenn der Anteil des betroffenen Materials (CITES II) am Gesamtgegenstand weniger als 10kg beträgt und zu nicht kommerziellen Zwecken mit sich geführt wird...
Da würde mich jetzt interessieren, wo das schriftlich niedergelegt ist.
Damit wären die meisten (Gitarren) da raus - oder?

Edit: in dem von mr_335 geposteten Link steht etwas von "10kg pro Sendung". Ich glaube nicht dass das hier Anwendung findet (schade).
 
groby schrieb:
...Und es geht um Rosewood-Griffbretter. Diesmal allerdings nicht um eine exklusive Variante die kaum einer besitzt sondern um das, was vermutlich auf 60% aller Gitarren drauf ist.

Oh, es geht mit Sicherheit auch um Böden, Zargen, Steghalterungen...

groby schrieb:
Es wird aber am Ende irgendwie eine Regelung herauskommen, die einigermaßen lebenswelt-nahe ist.

Da hält sich mein Vertrauen isn unseren Regierungs-/Verwaltungsapparat doch sehr in Grenzen.

groby schrieb:
Und es ist ein weiteres Zeichen, dass wir und die Industrie irgendwann nicht mehr mit allen Hölzern so lustig rumsauen zu können wie bisher.

Im Prinzip auch verständlich.

Im Prinzip auch richtig.
Wobei ich das "wir" etwas kleiner und hinter die Industrie setzen würde, und vor allem den Anteil an gefährdetem Holz zu Bedenken gebe, der in den Gitarrenbau einfließt.

groby schrieb:
Und vielleicht macht es Gitarristen etwas offener für mehr Varianten oder alternative Materialien. Etwas weniger Traditionsverbohrtheit stünde uns da auch mal ganz gut.
Ein schöner Gedanke. So wie ein Rauchverbot Raucher für Alternativen offener macht ;-) ?
Hm, vielleicht ist bei manchen anstelle von Verbohrtheit auch sowas wie persönliche Vorliebe gegeben?
 
setneck schrieb:
Wobei ich das "wir" etwas kleiner und hinter die Industrie setzen würde, und vor allem den Anteil an gefährdetem Holz zu Bedenken gebe, der in den Gitarrenbau einfließt.

Ich weiß nicht, wie es bei Gitarren ist. Bei manchen Palisandersorten ist es aber durchaus so, dass der Musikinstrumentenbau eine große Auswirkung auf die Wälder hat. Für Holzblasinstrumente (Klarinetten, Oboen etc.) wird gerne Grenadill genommen. Und um an die einzelnen wirtschaftlich lukrativen Grenadillbäume zu kommen, wird drumherum dann eben großzügig abgeholzt. Kollateralschaden, sozusagen.
 
Also ich habe versucht mich zu erkundigen, wie das hier bei mir (Großraum Stuttgart) mit einer "Bestandsliste" o.ä. laufen soll.
Beim Landesumweltamt sagte man mir, dass das Redierungspräsidium zutändig sein soll. Beim Regierungspräsidium sind aber alle (3) Mitarbeiter die zuständig sein könnten telefonisch nicht zu erreichen und es ist auch nicht klar ob oder wann sie woeder zu erreichen sein werden...
Und jetzt?

Gruß,
Wolfram
 
Hallo,

sorry, ich wollte mit meinen Antworten wirklich niemanden verärgern. Es ist auch vergleichsweise wenig Sarkasmus dabei gewesen.

Für meine Begriffe ist klar, dass Import und Verkauf von Palisander (auch verbaut) ab 2017 nur mit Papieren möglich ist. Inwieweit sich daraus die Notwendigkeit von Musikinstrumentenbescheinigungspassdarlegungspflichtdurchführungsverordnungen ergibt, ist noch nicht klar. Aber: Das (verbaute) Palisander muss 2016 in der EU gewesen sein.

Wer einen Kaufbeleg hat, hat jetzt erstmal gewonnen. Wer keinen hat, sollte sich überlegen, wie er den Beweis antritt, dass das verbaute Palisander 2016 hier war. Ein Notar ist für so etwas natürlich erstens prädestiniert und zweitens hier die Kanone auf Spatzen. Ob ein Eintrag hier in die Galerie reicht, weiß ich nicht - vermutlich nicht, es ist aber ein Indiz. Die klassische Variante "mach Fotos und verschick sie an dich selbst per Einschreiben" ist vielleicht auch nicht verkehrt.

Jonas´ Tipp mit Anmeldung beim Umweltamt zielt auf genau dasselbe: Beweis der Anwesenheit in 2016. Problematisch dabei kann sein, dass das lokale Amt vor Ort überhaupt nicht weiss, was das soll...

Nochmal: Nehmt das mal als Anregung für eure persönlichen Umstände, mit der Sache umzugehen.


Gruß

erniecaster
 
So, habe mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Unteren Naturschutzbehörde gesprochen.

Ich soll ihm eine Liste meiner Instrumente schicken, bei denen Palisander am Start ist.
Die Liste soll enthalten:

-Bilder des Instrumentes
-Kauf- bzw. Erwerbsdatum / Quittung oder Rechnung ist von Vorteil
-Seriennummer

Ich kann alles einscannen und per Email schicken. Finde ich in Anbetracht des nahenden 31.12. recht hilfreich!

Dann wolle er mir eine (wenn ich es richtig behalten habe) Vorerwerbs-Bescheinigung ausstellen, dass ich am/zum 31.12.2016 Eigentümer dieser Instrumente war.
Das wäre bei einer späteren Veräußerung hilfreich - als Nachweis.

Er hat mich explizit gefragt, ob ich mit Musikinstrumenten handele und ob es auch um Rio-Palisander ginge.

Seine erste Frage habe ich mit "Nein, bin privater Besitzer" beantwortet.
Beim Rio-Palisander bin ich mir ziemlich sicher, dass meine Instrumente keines haben. Für mein ältestes Instrument habe ich ein detailliertes "Instrument-Profile" vom Händler.

Gruß
 
setneck schrieb:
groby schrieb:
Und vielleicht macht es Gitarristen etwas offener für mehr Varianten oder alternative Materialien. Etwas weniger Traditionsverbohrtheit stünde uns da auch mal ganz gut.
Ein schöner Gedanke. So wie ein Rauchverbot Raucher für Alternativen offener macht ;-) ?
Hm, vielleicht ist bei manchen anstelle von Verbohrtheit auch sowas wie persönliche Vorliebe gegeben?

Rauchverbot. Schlechter Vergleich. Nein, ungefähr so wie es nicht mehr notwendig ist, dass Plektren oder Klaviertasten aus Schildpatt oder Elfenbein sein müssen.

Aus "persönlichen Vorlieben" erwächst kein Recht auf irgendwas.
Und kaum einer von den Leuten die dringend zum Beispiel auf Palisander pochen, hat sich jetzt ernsthaft mit alternativen Materialien oder anderen Hölzern auseinander gesetzt.

Wenn es Dutzende Möglichkeiten gibt aber man kennt überhaupt nur zwei, ist "persönliche Vorliebe" ein schlechtes Argument.
 
groby schrieb:
Rauchverbot. Schlechter Vergleich. Nein, ungefähr so wie es nicht mehr notwendig ist, dass Plektren oder Klaviertasten aus Schildpatt oder Elfenbein sein müssen.

Rauchverbot. Guter Vergleich. Es bringt nicht wirklich was in puncto Alternativen. Soll es ja auch nicht. Der Staat kassiert weiter - sonst gäbe es ja ein Tabakwarenverbot.

groby schrieb:
Aus "persönlichen Vorlieben" erwächst kein Recht auf irgendwas.
Ich wollte damit sagen, dass ja nicht unbedingt Traditionsverbohrtheit dahinter steckt.
Über ein Recht zur Verwendung oder Ausbeutung von Naturalien kann man an anderer Stelle diskutieren.
 
erniecaster schrieb:
Hallo,

[...]

Wer einen Kaufbeleg hat, hat jetzt erstmal gewonnen. Wer keinen hat, sollte sich überlegen, wie er den Beweis antritt, dass das verbaute Palisander 2016 hier war. [...]

Jonas´ Tipp mit Anmeldung beim Umweltamt zielt auf genau dasselbe: Beweis der Anwesenheit in 2016. Problematisch dabei kann sein, dass das lokale Amt vor Ort überhaupt nicht weiss, was das soll...

[...]

Gruß

erniecaster


Hallo erniecaster!

Es ist nicht zwingend ein Kaufbeleg vorzuweisen. Du musst glaubhaft machen, dass Du Deine Gitarren am 31.12.2016 "besitzt" bzw. Eigentümer bist. Dazu reichen auch Bilder. Und dann wird Dir das "bescheinigt".

Klar, das ist jetzt alles hopplahopp, und man muss erstmal einen gescheiten Ansprechpartner finden, aber es ist zumindest möglich.

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Ich denke, mit dem Notar liegst Du aber falsch. "Nur" ein Notar wird Dir gar nix bescheinigen können. Aber er kann ein Gutachten "beglaubigen" (wenn das bei einem sachverständigen/zertifizierten Gutachter zusätzlich nötig wäre.)

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Ja, es hier oder in einem anderen Forum einzustellen, auch das halte ich für wenig hilfreich - wenn's denn mal drauf ankommt

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Ich kann nicht garantieren, ob Jonas Tipp am Ende problematisch ist oder irgendwann wird. Alles ist möglich. Aber der Ansprechpartner, mit dem ich gesprochen habe, der wusste sofort worum es ging, kannte sich im Thema aus. Kurzum: der was kompetent und "wusste durchaus, was das soll".

Gruß
Ralph
 
Moin.
Habe eben gerade meine Telefongespräch mit dem zuständigen Herren vom Umweltamt des Landes Schleswig Holsteins beendet.
Vor ab/Disclaimer: Das hier gilt nur für das schönste Bundesland der Welt(Schleswig Holstein) und für Privatleute(auch Berufsmusiker) - Händler sollten sich gesondert informieren. Und ich habe nichts schriftlich, was mir aber angeboten wurde. Ich habe da aber abgelehnt, da die Argumentation des Sachbearbeiters sehr schlüssig war.

Den Nachweis als Altbestand braucht man nur bei Verkäufen.
Ein Nachweis ist über die Seriennummer oder über Rechnungen machbar. Bei Eigenbauten oder seltenen Stücken sollte man anmelden, aber das ist nicht Fristgebunden an den 31.12.2016. Man kann bei Privatverkäufen oder Erbschaften auch die Historie der Gitarre glaubhaft darlegen.
Bei Grenzübertritt darf das Holz nicht mehr als 10 Kilo wiegen.
Das gilt für Privatpersonen, Händler sollten sich an das Umweltamt wenden und Bestände melden.

Ich soll zumindest diese Aussage weiterverbreiten, der Herr im Amt möchte nicht jedes Instrument registrieren was sich im Privatbesitz befindet. Ausnahmen sind eben diese Gewichtsgrenze(Ich kenne einen Xylophonbesitzer, der sollte sein Instrument anmelden) und Händler und Hersteller, die aber auch gesondert informiert werden und wurden.

Zumindest für Schleswig Holstein ist alles cool und entspannt.
Gruß
Ugorr
 
Hallo!

Ugorr schrieb:
Bei Grenzübertritt darf das Holz nicht mehr als 10 Kilo wiegen.

...

Ich soll zumindest diese Aussage weiterverbreiten, der Herr im Amt möchte nicht jedes Instrument registrieren was sich im Privatbesitz befindet.

...

Zumindest für Schleswig Holstein ist alles cool und entspannt.

Wenn ich mir vorstelle, dass viele Leute jetzt ihr Instrument registrieren lassen wollen, sehe ich in der Praxis da auch massive Probleme.

Das Doofe dabei ist, dass vielleicht SH cool und entspannt ist. Gilt das auch für den Zöllner, der dich bei der Wiedereinreise aus der Schweiz rauswinkt? Dem dürfte die Ansicht der Umweltbehörde SH sehr egal sein.

Ich denke, dass der Königsweg tatsächlich erst einmal darin liegt, die Anwesenheit seiner Gitarren 2016 in der EU belegen zu können. Übrigens habe ich gerade bei Thomann für eine meiner Gitarren aus 2006 (!) eine Rechnungskopie herunterladen können.

Gruß

erniecaster
 
Hallo,
ich hab jetzt im Regierungspräsidium Stuttgart doch noch jemand erreicht.
Die Info der Dame lautete (anders als bei Ugorr) hier:
Man soll seinen "Altbestand" an Palisander + Padouk haltigen Instrumenten dort registieren lassen. Das Ganze kann einigermaßen unkompliziert mit 2 Fotos (vorne + hinten) + kurze Beschreibung per Email erfolgen.
Das Ganze soll vorerst kostenfrei sein, man erhält aber auch keine Bescheinigung o.ä sondern nur eine Bestätigung der Registrierung.

Sollte man dan im Falle eines Verkaufs o.ä eine Bescheinigung benötigen, kann man die dann auf Basis der jetzt durchzuführenden Registrierung separat beantragen (dann vermutlich gegen Gebühr)

So ist jetzt mein Stand für den Regierungsbezirk Stuttgart.

Gruß,
Wolfram
 
André Waldenmaier bei Facebook:

(TLDR-Zusammenfassung von mir: Also für den Importeur und Händler und für Instrumentenbauer erstmal bürokratisch schwierig bis potenzieller Albtraum, für den Kunden privat jetzt noch fast egal, danach: wer weiß?)


Da wird aktuell von allen Seiten viel Panikmache veranstaltet und einen Haufen Halbwahrheiten verbreitet.

Cites Papiere braucht kein Kunde! Die Hölzer, um welches es hier geht, dürfen nur noch mit Cites Papieren in die EU eingeführt werden. Soweit richtig. Für den Endverbraucher, also alle Musiker, ändert sich nichts. Dieser bekommt lediglich auf seiner Rechnung ab dem 2.1.2017 aufgelistet, um welche geschützte Holzart es sich handelt (Handelsname und genaue botanische Bezeichnung), um welche Menge in ccm, und Gramm es sich handelt und eine Bestätigung, daß dieses Material bzw. dieses fertige Instrument aus dem Artenschutz-Holzbuch des Händlers/Vertrieb/Hersteller mit der Nummer XY entnommen wurde.

In dieses Buch wird der Kunde, seine Adresse und das Verkaufsdatum notiert. Die Adresse auch nur dann, wenn das geschützte Material den Wert von 350,- Euro übersteigt (beim Griffbrett also nicht). Diese Bestätigung erhält der Händler von seinem Großhändler und der wiederum von seinem Hersteller bzw. Importeur. Der Importeur (blankes Holz oder fertiges Instrument aus der Nicht-EU) darf nur auf Antrag und unter Vorlage der Cites Bescheinigung und ausgestellter Importgenehmigung importieren. Das alles wird nicht kostenlos ablaufen.

Durch diesen lückenlose Verweiskette kann rein theoretisch irgendwann einmal nachvollzogen werden, wo ein bestimmtes Stück Holz her ist. Schon an dieser Stelle kommt es zu ersten, wichtigen und bislang unbeantwortete Fragen. Denn das Artenschutzbuch muß derzeit nur 5 Jahre aufgehoben werden. Eine Nachfrage in 8 Jahren wird da wohl in's Leere laufen. Auch sollen Privatpersonen mehrere Kilo des Materials über die EU-Außengrenzen mitnehmen dürfen. Wie ist da die Legalität des Materials zu prüfen bzw. zu erlangen? Bei gebrauchter Ware muß der HAndel nachweisen können, woher das Material / die Instrumente stammen, für welche es kein Cites Papiere beim Importeur gibt, weil sie z.B. vor dem Datum der Unterschutzstellung importiert wurden.

Auch gibt es Fragezeichen bei privatem Verkauf von gebrauchten Instrumenten, welche ja bis zum 31.12.2016 noch ganz legal ohne Herkunftsnachweis erworben wurden. Möglicherweise braucht man dafür eine so genannte "EU-Vermarktungsbescheinigung". Wenn ja, braucht es dafür ein Gutachten in welchem des Alter des Instruments bescheinigt wird.

Da wir hier von einem Bestand von mehreren Millionen Instrumenten allein in Deutschland sprechen, dürften die Ämter "ein klein wenig mehr" Arbeitsbelastung bekommen, als noch in der vergleichsweise ruhigen Vergangenheit. Ob die das stemmen können, ist eine weitere, sehr gute Frage. Auch wie der Handel mit den ab jetzt geforderten Listen umgehen soll, wie diese den Unteren Naturschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden sollen, wie und wie oft, wann und wo die Behörde diese Listen und Bücher kontrollieren, stellt Fragen über Fragen in den Raum, welche bis Stand heute nicht geklärt sind.

Der zuständige Beamte hier in München besteht auf eine handschriftliche Liste in Buchform. Gut, das der Thomann nicht in München melden muß, sonst dürfte der wohl wöchentlich einen LKW voller Bücher anliefern. Aber auch bei JustMusic und anderen Händlern wird das noch lustig. Denn mehrere Läden müssen unterschiedliche Wege der Bestandmeldung und Listenführung beschreiten - weil sie in unterschiedlichen Städten residieren und dort jeweils andere Beamte auf ihre jeweils eigene Auslegung der Vorschriften bestehen.

Gitarrenbauerkollegen sind seit Tagen damit beschäftigt, jedes noch so kleine Schnipselchen Holz (z.B. Mechanikenstimmwirbelknöpfe, Schalllochrosetten, Kopfplattenfurniere, Holzreste/Abschnitte usw. einzeln zu wiegen, zu vermessen und handschriftlich aufzulisten und bis Jahresende anzumelden, so daß jeder Kunde seinen Text mit dem Nachweis und Holzteilenummer auf die Rechnung gedruckt bekommen kann.

Da ist ein riesiges bürokratisches Monster über uns hergefallen! Deshalb gibt es Aktivitäten auf politischer Ebene, um das Ganze in irgend eine für alle Seiten praktikable Form zu bringen. http://www.das-musikinstrument.de/news-einzelansicht0.0...

Ich gehe davon aus, daß irgendwann in 2017 wir mehr zu diesem Thema wissen werden. Auch ob z.B. ein Privatverkäufer zum Verkauf eines Gegenstand, welches auch nur ein Krümel Palisander enthält, zwingend einen "Wisch" (EU-Vermarktungsbescheinigung) braucht oder nicht. Als Gitarrenbauer kann ich jedoch nur noch Palisander einkaufen, wenn auf der Rechnung die Legalität angegeben wurde. Ist ja auch O.K. Man will ja die Umwelt und insbesondere die Urwälder schützen. Ist auch gut so.
 

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