ollie schrieb:
Ich hatte es eher so verstanden, dass eine grds. Registrierung notwendig ist, unabhängig von einer Verkaufsintention. Denn warum sonst dieses Datum 31.12.2016!? Entweder habe ich das nun mißverstanden oder das Amt kommuniziert das sehr "unbeholfen".....
Registrierung ist nicht notwendig.
Aber falls du
1. mal in nach Nicht-Europa verkaufen möchtest oder
2. sich Gesetze oder Einschränkungen mal verschärfen (was ja wahrscheinlicher ist als das Gegenteil)
wäre es praktisch wenn man jetzt schon ein Schreiben besitzt, was den Bestand und Besitz der Gitarre noch im Jahre 2016 bestätigt.
Mit anderen Worten: die ganze Panik ist eigentlich nicht nötig. Du musst eigentlich gar nichts machen, darfst nach Frankreich touren oder in der EU verkaufen, blabla...
Doof nur, dass wegen der Zeitnot die Chance vertan wurde, die Dinge übersichtlicher und entspannter zu lösen und Besitz bis gestern nachzuweisen ohne späteren Probleme.
Zum Beispiel besitze ich keine einzige neu gekaufte Gitarre mehr und habe keine einzige Rechnung.
Mich nervt es tierisch das alle Behörden immer auf die Rechnung pochen, so als ob man nie gebraucht kauft und immer jeden Wisch über Jahrzehnte archiviert. So kann man über kurzlebige Tankfüllungen reden aber Gitarren werden vererbt, verschenkt, weiterverkauft und leben Jahrzehnte.
Rechnung, Rechnung, Rechnung Tätära!