Gibson Fakes aus China Ebucht schon wieder JEMAND ERFAHRUNG?

Hallo, natürlich melde ich mich! Woher erkenne ich denn das es eine Kopie ist?




doc guitarworld":hyjqzq1t schrieb:
Hallo Kollegen,

es wird immer doller mit den Fake-Gibsons. Und ich glaube,
so mancher Kollege lehnt sich nun auch noch sehr weit
aus dem Fenster ...:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=220071001955

Ich habe den mal angemailt:

"Hallo Ralf, wenn es sich um eine dieser ominösen China Les
Paul Kopien handeln sollte, könnte es sein, daß Du mit der
Auktion aus dem legalen Rahmen fällst und Dich vielleicht
sogar strafbar hinsicht Markenschutzrecht machst. Bist Du
Dir sicher, daß das eine original Gibson Les Paul aus
den USA ist? Gruß, Electricguitar.de"

Mal sehen, ob er reagiert ... es bleibt was es ist, wenn das eine
Fake-Gibson sein sollte: Betrug!
 
ralf_mayer":2r1zovg6 schrieb:
Hallo, natürlich melde ich mich! Woher erkenne ich denn das es eine Kopie ist?




doc guitarworld":2r1zovg6 schrieb:
Hallo Kollegen,

es wird immer doller mit den Fake-Gibsons. Und ich glaube,
so mancher Kollege lehnt sich nun auch noch sehr weit
aus dem Fenster ...:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=220071001955

Ich habe den mal angemailt:

"Hallo Ralf, wenn es sich um eine dieser ominösen China Les
Paul Kopien handeln sollte, könnte es sein, daß Du mit der
Auktion aus dem legalen Rahmen fällst und Dich vielleicht
sogar strafbar hinsicht Markenschutzrecht machst. Bist Du
Dir sicher, daß das eine original Gibson Les Paul aus
den USA ist? Gruß, Electricguitar.de"

Mal sehen, ob er reagiert ... es bleibt was es ist, wenn das eine
Fake-Gibson sein sollte: Betrug!
Gebt mir mal bitte eure E-Mail Adresse. Schicke euch dann mal die Kopfplatte usw.
 
Hi Ralf,

ich habe gesehen, die Gitarre hast Du für 99 Euro plus
hohen Versandkosten aus China importiert. Da es sich augenscheinlich um
die selbe Gitarre handelt, die Du nun versuchst wieder zu verkaufen,
ist es die eine Gitarre (Origin Chine) aus der langen Reihe an
Nachbauten, die mehr oder weniger schlecht den Käufer glauben
machen wollen, es handele sich um eine original Gibson, Made in USA.

Du solltest vielleicht in der Auktion darauf hinweisen, daß es
kein Instrument ist aus den Staaten, sondern eine 1:1
Kopie, die so von G. sicher niemals toleriert würde. Es handelt
sich möglicherweise um einen Verstoss gegen das internationale Markenrecht.
Den Chinesen wohl egal, Ebay macht nix dagegen und Du hast
die Paula aus Beijing nun am Hals. Wie das mit dem legalen
Weiterverkauf aussieht, weiß ich nicht genau. Strafbewährt könnte aber
sein in dem Fall, daß Du nicht ausdrücklich darauf hinweißt, daß es sich
um eine Kopie handelt. Die Kriminalisten und Juristen wissen da sicher mehr.
 
hi ralf,

jetzt mal unter uns pastorentöchtern: dir ist völlig klar, das es sich dabei um eine kopie handelt. in der aktionsbeschreibung schreibt der verkäufer times_giang ganz deutlich, dass das teil aus china stammt bzw. dort gebaut wurde. der gute ist auch nicht mehr bei ebay, was auch seine gründe haben wird.

in deiner auktionsbeschreibung schreibst du zwar, dass die gitarre aus china ist, versucht aber ansonsten die gitarre als original gibson aus USA zu verkaufen. das lässt sich über die seriennummer ganz schnell nachprüfen.

also für mein rechtsemfinden ist das betrug, da du mit dem original natürlich mehr gewinn erzielen würdest, als mit einer china-kopie, egal wie gut die sein mag. kann aber nicht so dolle sein, sonst würdest du sie ja nicht keine 4 wochen nach dem erwerb schon wieder zum verkauf anbieten... mannomann, mir isses wurscht, aber ich könnte mir vorstellen, das anderen leuten sowas sauer aufstösst und die da gerne mal die staatsanwaltschaft anrufen...

lg

alex
 
Hi Ralf,

ja, es könnte sich um einen Betrug handeln. Letzte Sicherheit über alles Umstände können aber nur abschließende Ermittlungen erbringen.

Die Vorschrift, § 263 StGB - Betrug, ist eine der schwierigsten, die das deutsche Strafgesetzbuch kennt. Die gesamte Problematik der Tatbestandsmerkmale zu erläutern, ginge hier zu weit.

Ich schätze, es reicht zunächst aus, sich über die Problematik Vorsatz oder bedingter Vorsatz auszulassen. Alle anderen seien als gegeben vorausgesetzt.
Dann gälte:
Es ist nicht nötig, dass jemand nicht weiß, ob es sich um ein Fake handelt. Es reicht, dass er aus irgendwelchen Gründen annehmen kann, dass es keine Original-Gibson ist. Ich bin ziemlich sicher, es existieren keine Gibson-Papiere, kein Gibson-Zubehör, keinen Gibson Koffer, Gibson-Garantiekarte.
Der Hinweis, sie sei zwar in China gekauft, aber in den USA gefertigt worden, lässt absoluten Vorsatz erkennen. D.h., sie soll möglichst als echte Gibson betrachtet werden, obwohl bekannt oder zu vermuten ist, dass sie ein Fake ist. Hier könnte gezielt mit damit spekuliert werden, dass die potenziellen Käufer glauben, ein Schnäppchen zu machen.
Mann könnte diesen Satz aus der Auktion auch rausnehmen. Das ändert aber nicht viel, dann handelt man mit bedingtem Vorsatz. D.h., jemand will die Gitarre als echte Gibson verkaufen, obwohl angenommen werden muss oder könnte, dass sie falsch ist.

So ganz nebenbei bemerkt, könnte bereits jetzt das strafbare Versuchsstadium eingetreten sein.

Es ist auch überflüssig, den Versuch zu starten, sich frei nach dem Motto, "aber ich habe doch gar nicht gewußt...", herausreden zu wollen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und es gibt eine Menge Möglichkeiten, sich über die wahre Herkunft zu vergewissern.
Derartige Erklärungsbersuche sind so alt wie die Steine.

Gut, dass diese Auktion beendet ist. Das wäre teuer geworden, da bin ich mir ziemlich sicher. Bei den Fakten? Und außerdem für 99 € in China gekauft? Aber holla.
 
Marcello":215zff9v schrieb:
doc guitarworld":215zff9v schrieb:
gibsonfake3.jpg
gibsonfake4.jpg


Abgesehen vom Knopf: Der Hals, die Hardware, ist auch nicht symmetrisch bzw. schräg eingesetzt bzw. montiert. Was ein Scheißteil!

Fünf Gebote! Brauchen die Feuerholz???

Solche Griffbrett Inlays gibt`s nur bei Gibson Supreme ! :motz2:

craTe":215zff9v schrieb:
es wird immer doller mit den Fake-Gibsons. Und ich glaube,
so mancher Kollege lehnt sich nun auch noch sehr weit
aus dem Fenster ...:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0071001955

Hi,
ich gehe mal davon aus, das es sich um einen Fake handelt. Er schreibt ja er hat sie aus (!) China erworben. Hört sich so an, als hätte er sie in der Bucht gekauft.
Naja wie auch immer. Ich hab ihn jetzt auch mal um ein Foto von der Kopfplatte und vom Hals gebeten. Mal sehn ;)

Allein die Griffbretteinlagen verraten, dass es eine Fake ist, so eine Gibson gibt es gar nicht.

Außer Lebewesen gibt es nichts, was die Chinesen nicht kopiert haben.
Sogar Nobel Autos, wie Mercedes, Audi usw. mit chinesischen Motoren.

Lieber Edi,
es ist nicht nötig, für jeden einzelnen Satz ein neues Posting zu erstellen - man kann auch die Editierfunktion nutzen, was ich hier mal für Dich getan habt.
Gruß Banger
 
frank":njkmmnsa schrieb:
§ 263 StGB ... Betrug ... Vorsatz oder bedingter Vorsatz ... das strafbare Versuchsstadium ... "aber ich habe doch gar nicht gewußt..." ...
p.s.: Beruf: Kriminalbeamter.

Lieber Frank,
würdest Du uns diesen Text bitte einmal etwas allgemeingültiger formuliert im FAQ-Bereich zur Verfügung stellen? Ich halte ihn für sowohl wichtig als auch informativ!
 
Mein bester Freund ist ein Chinesischer Artzt, Prof. Dr. You Ming Wang.
Er versucht gerade seine Frau zu klonen. Ist auch Kopieren, oder ?
Eine Fake Frau !
 
edi5":1u5k2oxl schrieb:
Solche Griffbrett Inlays gibt`s nur bei Gibson Supreme !

Edi,
die gesamt GW-Gemeinde wird Dir auf Dauer für diese Mitteilung dankbar sein - auch, wenn der von Dir angesprochene Fakt bereits seit geraumer Zeit bekannt war.

Ich schlage vor, Du teilst jetzt noch mit, dass nur die Supreme auf dem Rücken keine E-Fächer hat. Das ist zwar auch bereits bekannt, wird aber allzugern wieder vergessen.

@ Banger: Den Wünschen eines Mods wird so rasch wie möglich gefolgt. :lol:
 
Banger":dyxcw2qn schrieb:
Lieber Frank,
würdest Du uns diesen Text bitte einmal etwas allgemeingültiger formuliert im FAQ-Bereich zur Verfügung stellen? Ich halte ihn für sowohl wichtig als auch informativ!

Lieber Banger,

meinst Du etwa in dieser Form?


Warnung vor dem Kauf eines Fakes und die möglichen strafrechtlichen Folgen

All zu oft werden Fakes bekannter und hochpreisiger Gitarrenhersteller wie Gibson und Fender es sind, via ebay in Deutschland zu Kauf angeboten. Die meist chinesischen Hersteller machen keinen Hehl daraus, dass es sich um ein Kopie handelt, der Preis bewegt sich zwischen 9 und 99 €.

Der Käufer ist sich darüber also im Klaren, dass er ein Fake kauft. Sollte er vor dem Kauf etwas bedenken?

Ich meine ja, er sollte, denn:

1. Die Herstellung von 1:1 Kopien stellt einen Verstoß gegen Urheberrechtsnormen dar. Diesen in China strafrechtlich verfolgen zu lassen, ist utopisch.

2. Der Besitz solcher Kopien ist hier straffrei.
Aber: Unabhängig davon unterliegt eine solche Kopie der Einziehung; d.h. die Strafverfolgungsbehörden können ihn ersatzlos beschlagnahmen. Es ist völlig egal, wie der Gegenstand in den Besitz des Betroffenen gekommen ist. In der Regel erfolgt danach die Vernichtung.

3. Darüber hinaus gilt:
Um einen solchen Gegenstand hier besitzen zu können, muss er erst mal eingeführt werden. Und dieser Import ist schon nicht mehr straflos. Fällt der Gegenstand bereits beim Import dem Zoll auf, wird ein Strafverfahren gegen den Importeur eingeleitet, der Gegenstand eingezogen.

Bis hierhin sind die Folgen noch überschaubar. Das kann sich ändern.

Nun stellt der stolze Besitzer eines solchen Fakes mehr oder weniger schnell fest, dass die Gitarre eben doch nicht eine 1:1 Kopie ist. Anders ausgedrückt: Die Dinger können durchaus derartig mangelhaft sein, dass sie schlicht nicht spielbar sind.
„Was tun?“, sprach Zeus; "ach ja, verkaufen". Vielleicht findet sich ja noch so ein Gierhals oder wenigstens ein Dummkopf, der sich als Besitzer einer Gibson- oder Fender feiern lassen will.
Also ab mit der Gitarre zu ebay.

Sollte der Besitzer vor dem Verkauf etwas bedenken?

Ich meine ja, er sollte; denn:

1. Der Handel mit Fakes ist in Deutschland verboten; d.h. wird der Verkauf den Strafverfolgungsbehörden bekannt, wird ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen die Urheberrechtsnormen eingeleitet. Solange der Verkäufer beim Verkauf wahrheitsgemäße Angaben über die tatsächliche Herkunft der „Gibson“ macht, sind die Folgen überschaubar. Als Strafe kommt eine Geldstrafe in Betracht, der Gegenstand wird eingezogen. Stellt sich bei den Ermittlungen heraus, dass der Gegenstand vom Verkäufer auch illegal importiert und ggfls. nicht ordnungsgemäß verzollt worden ist, wird zusätzlich ein Verstoß gegen die Abgabenordnung eingeleitet. Und das wird erfahrungsgemäß teuer.

Wie sieht jedoch die Realität aus? Der Verkäufer hat ja nicht nur den Kaufpreis für die Gitarre gezahlt, sondern auch den Transport. Weitere Kosten, wie Überweisungskosten, kommen noch hinzu. Also hat er nicht nur 9 oder 99 € bezahlt. Vielmehr hat ihn die Gitarre insgesamt ca. 300 € gekostet. Gibt sich der Verkäufer mit dem Kaufpreis ohne Nebenkosten zufrieden? Nein, er will seine Gesamtkosten erstattet haben, zumindest so wenig Verlust wie möglich machen. Wird ihm das ohne weiters gelingen? Nein, eher nicht. Wer ist schon bereit, für eine 99 €-Gitarre 300 € hinzublättern? Niemand. Also muss der Verkäufer den potenziellen Käufern etwas auf die Sprünge helfen. Wie wäre es, wenn man über die tatsächliche Herkunft der Gitarre nur vage Angaben macht, die dem Interessenten Raum schaffen, noch etwas hinein zu phantasieren? Wenn einer glaubt, ein Schäppchen zu machen, steigt doch der Preis, oder ?

Sollte der Besitzer vor der Artikelbeschreibung etwas bedenken?

Ich meine ja, er sollte; denn:

1. § 263 StGB – Betrug besagt, dass derjenige, der sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, indem er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, bestraft wird.

Die Vorschrift, § 263 StGB - Betrug, ist eine der schwierigsten, die das deutsche Strafgesetzbuch kennt. Die gesamte Problematik der Tatbestandsmerkmale zu erläutern, ginge hier zu weit.
Es möge ausreichen, sich über die Problematik Vorsatz oder bedingter Vorsatz auszulassen. Alle anderen seien als gegeben vorausgesetzt.

2. Dann gälte:
Es ist nicht nötig, dass jemand nicht weiß, ob es sich um ein Fake handelt. Es reicht, dass er aus irgendwelchen Gründen annehmen kann, dass es kein Original ist.
Hinweise wie "der Gegenstand sei zwar in China gekauft, aber in den USA gefertigt worden", oder "die Herkunft sei dem Verkäufer unbekannt, aber sie käme wohl aus den USA", lässt absoluten Vorsatz erkennen. D.h., der Gegenstand soll möglichst als Original betrachtet werden, obwohl bekannt oder zu vermuten ist, dass sie ein Fake ist. Hier könnte gezielt damit spekuliert werden, dass die potenziellen Käufer glauben, ein Schnäppchen zu machen.

3. Man könnte diesen Satz aus der Beschreibung auch rausnehmen. Das ändert aber nicht viel, dann handelt man mit bedingtem Vorsatz. Solange die tatsächliche Herkunft nicht ausdrücklich benannt wird, wird unterstellt, der Verkäufer wollte sie als Original verkaufen, obwohl er annehmen muss oder könnte, dass er ein Fake verkaufen will.

Wie auch immer, der Verkäufer handelt vorsätzlich.

4. So ganz nebenbei bemerkt, ist mit jedem Verkaufsversuch, egal ob freihändig oder via ebay, bereits das strafbare Versuchsstadium eingetreten sein.

Es ist auch überflüssig, den Versuch zu starten, sich frei nach dem Motto, "aber ich habe doch gar nicht gewußt...", herausreden zu wollen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Derartige Erklärungsversuche sind so alt wie die Steine – und nutzlos, weil unglaubwürdig.

Über die Folgen solchen Handelns braucht sich der Verkäufer nun keine Gedanken mehr zu machen. Das erledigt die Strafjustiz für ihn.

Was kann denn die Folge sein?

1. Hat der Verkäufer die Gitarre selbst in China gekauft und importiert, wird ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen die Urheberrechtsnormen eingeleitet. Hier wird auch der spätere Verkaufsversuch abgehandelt.

2. Hat er bei der Einfuhr den Zoll umgangen, wird ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung eingeleitet.
Den Zoll umgehen heißt: Der Zoll muss nicht zwangsläufig alle importierten Gegenstände auf Zollpflicht prüfen. Vielmehr wird verlangt, dass der Importeur sich selbstständig zur Verzollung zum nächsten Hauptzollamt begibt, wenn denn nicht von Amts wegen Zoll erhoben worden ist.

3. Hat der Verkäufer unwahre Angaben über die tatsächliche Herkunft des Gegenstandes gemacht, wird ein Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet. In diesem Zusammenhang ist interessant:
Es ist zu prüfen, ob der Verkäufer gewerbsmäßig gehandelt hat. Gewerbsmäßig Handeln heißt nicht, dass er zwangsläufig als Gewerbetreibender auftritt. Es reicht aus, wenn er – gemessen an seinem Einkommen - einen erheblichen Gewinn erzielt hat.
Wer also monatlich 100 € Taschengeld bekommt, durch den betrügerischen Verkauf eines Gegenstandes aber 600 erzielt, handelt vermutlich schon gewerbsmäßig; denn der Gewinn steht nicht in vernünftigem Verhältnis zum normalen Einkommen.

4. Strafe muss und wird sein. Über die Höhe der Strafe kann man nur spekulieren, sie ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Grundsätzlich kommt als Strafe bei einem erwachsenen Ersttäter eine Geldstrafe in Betracht. Dazu kommt als Nebenfolge: Zahlung des Zolles, Einziehung des Gegenstandes, wurde der Gegenstand verkauft, unterliegt der erzielte Verkaufserlös als "Frucht der kriminellen Tat" dem Verfall, er wandert also in die Staatskasse, der Käufer will vom Verkäufer sein Geld natürlich zurück haben. Möglicherweise kommen noch ein „paar“ Gerichts- und Rechtsanwaltskosten hinzu.
Wenn`s ganz genau betrachtet wird, unterliegt der PC als Tatmittel ebenfalls der Einziehung; denn ohne PC konnte der Gegenstand weder erworben noch verkauft werden.

Im Ergebnis hat man derartig hohe Kosten, das man getrost sagen kann:

Mit diesem Geld hätte man sich besser gleich ein Original gekauft.

Fazit:
Schon vor dem Kauf eines Fakes muss man sich überlegen, ob das wirklich eine richtige Handlung ist. Immerhin geht man mit dem Kauf schon das Risiko der Einziehung ein. Über die Verarbeitungsqualität brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Will jemand wirklich nicht unter 300 € für eine Gitarre abdrücken, die man weder spielen noch wieder verkaufen kann?

Also: Besser die Finger von lassen. Sie sind all zu schnell verbrannt.
 
Daumen hoch, Frank! Ich werde gleich noch ein wenig die Formatierung überarbeiten (Aufzählungslisten...) - aber inhaltlich 5 Sterne mit Goldstaub!
 
Banger":23rqjhn0 schrieb:
Daumen hoch, Frank! Ich werde gleich noch ein wenig die Formatierung überarbeiten (Aufzählungslisten...) - aber inhaltlich 5 Sterne mit Goldstaub!

Danke für die Blumen und mach mal. Ich habe eben noch ein paar Rechtschreibfehler pp. korrigiert. In den FAQ war es bis zur seiner Löschung eben gerade verewigt. Kopierst Du die neue Version hinein, bitte?
 
@frank:
Sehr, sehr gute Info!
Darüber macht sich der Laie viel zu wenig Gedanken.
Das sollte sich wirklich jeder durchlesen.

Danke!
 
HaWe":1dms6y6s schrieb:
@frank:
Sehr, sehr gute Info!
Darüber macht sich der Laie viel zu wenig Gedanken.
Das sollte sich wirklich jeder durchlesen.

Danke!

Das sollte sich wirklich jeder durchlesen.... der seine zeit mit sonen schwachsinn verplempert...

die leute, die son quatsch kaufen und womöglich noch weiterverkaufen gehören allesamt bestraft, weils einfach schwachsinn ist. nur weil da gibson oder fender drauf steht, ist das doch nicht gleich ne superklampfe. da stellt sich doch mir gleich die frage, warum so jemand überhaupt gitarre spielt, ne schicke auspuffblende am opel oder ne neue dauerwelle für die blonde freundin hätte es doch auch getan :-)

ne jungs, mal ernsthaft: gibt echt tolle instrumente die nicht nur weniger kosten wie das grosse F und das G aus US of A und trotzdem gut klingen.

war die tage mal wieder überrascht, was man meiner 100€ tele von johnson für nette töne entlocken kann...

lg

alex
 
Hi,

tja,...dem ist mal wieder kaum etwas hinzuzufügen!

China - Fake-Supreme geht am Ende noch für über 500 Ocken zum nächsten Gierschlumpf oder evtl. auch einfach nur Wichtigtuer, der damit die große Welle machen will. - Kaum zu glauben, nachvollziehbar? ...nicht wirklich! Ich hätt ja noch verstanden, wenn sich einer so´n Teil, als SchweinePaula fürn Hunni geiert, aber doch nicht für den Kurs!
Vermutlich die nächste FakePaula, die man schon in Kürze, als "alte Bekannte" in der Bucht wiedersieht.

Ich wage zu behaupten, daß wir schon in absehbarer Zeit, über die ersten Tokai, Burny, Greco und Orville Fakes spotten werden.

Viel Gruß

Sven
 
Hi,

ich fürchte eher noch, diese Gitarre wird demnächst in Ebay noch höher
gehandelt, weil es eben auch sehr viele Leute gibt, die sich gerne
von Markennamen täuschen lassen. Der nächste und übernächste
Verkäufer kennt die wahre Herkunft schon nicht mehr und preist
diese Konkubine als echt an ...
 
Tja Doc....

trifft sich denn ja ganz gut, daß Du weißt, daß es sich um nen Blender handelt. Auf diese kannst Du schon mal nicht mehr reinfallen!...falls ich das so alles richtig mitbekommen habe...

Gruß

Sven
 
...ach ja,

da fällt mir noch der Pausenclown ein, der letztens ne Epi Zakk Wilde Bullseye-Paula mit in Wagenfarbe lackierter Halsrückseite verkloppen wollte und das dann als Sonderserie anbot.
Da haben sie in China wohl nur ein Paar schwarz/weiß-Fotos als Vorlage gehabt.
Ähnlicher Fall, wie die GoldTop, auf welche ich kürzlich fast reingefallen wäre, aber vom Kauf zurücktrat. Da hatten sie blöderweise auch noch die Rückseite vergoldet....unglaublich!...beinahe schon ein Grund, dort die Reisrationen zu kürzen - aber wirklich!!!
 
Schellibo":572kepzz schrieb:
beinahe schon ein Grund, dort die Reisrationen zu kürzen - aber wirklich!!!

Oder die Drahtziehern dieser Geschäfte 24 Stunden am Tag mit dem Gedudel ihrer Nudelhölzer und dem Geschrei der verarschten Käufer zudröhnen! :evil:

Aber es soll ja tatsächlich Leute geben, die sich solche Fakes auch noch als Deko an die Wand hängen... Da kann ich nur hoffen das die Dübel für die Wandhalterung ebenfalls gefaked waren und hoffentlich bald rausreissen! ;-)
 
doc guitarworld":1q9pewhz schrieb:
Hi,
ich fürchte eher noch, diese Gitarre wird demnächst in Ebay noch höher
gehandelt, weil es eben auch sehr viele Leute gibt, die sich gerne
von Markennamen täuschen lassen.
Nein, wird sie nicht, und zwar aus genau diesem Grund:

doc guitarworld":1q9pewhz schrieb:
Der nächste und übernächste
Verkäufer kennt die wahre Herkunft schon nicht mehr und preist
diese Konkubine als echt an ...
Ich habe den Verkäufer vor Ablauf der Auktion auf die Strafbarkeit seines Handelns hingewiesen und geraten, die Auktion zu beenden. Tat er nicht.
Aber er antwortete mir:

„Hallolchen! Bist dir sicher, dass es ein Gibson ist? Also ich sehe nirgendwo wo es steht.“

Was für ein Schlaumeier, stellt Bilder ein, auf denen die Kopfplatte mit dem Gibson-Logo leuchtet, und gibt diese Antwort?
Man beachte seine Einschränkung, er habe die Klampfe in China gekauft und könne deshalb nicht für die Echtheit garantieren.

Das sind eben die Ausreden, die ich zuvor angesprochen habe.

Der Verkäufer hat seinen Namen in Dollarzeichen gesetzt. Recht hat er, jetzt wird`s teuer, dafür wird gesorgt.

Und ab jetzt bei jedem anderen auch. Erst eine ernstgemeinte Mitteilung mit einem Rat, wenn`s nichts fruchtet, tue ich meinen Job. Hier immer nur zu ratschen, bringt es ja auch nicht. Hier müssen Taten her.

Und ich hab` die Schauze so was von voll…
 
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