Rio-Palisander und der Wahnsinn mit Zoll und Bundesumweltamt

Pfaelzer schrieb:
(vom BfN genannten) Holzsachverständigen


Na da werd ich doch mal sehen wie man auf die Liste kommt!

Und mal schauen wie die das mit Spitzeltätigkeiten handhaben ... wofür kennt man denn in Bonn immer irgendeinen in jedem Ministerium ... [img:385x385]http://was-macht-grete.de/wp-content/uploads/2011/03/grinse_smiley1.jpg[/img]


r
 
Pfaelzer schrieb:

Vielen Dank für die Zusammenfassung und die Mühe. Genau so habe ich das auch schon aus dem Link von Guitar Center No. 1 verstanden und dies ist nochmal die Bestätigung.
 
erniecaster schrieb:
Ganz ehrlich? So ungeil finde ich das gar nicht.

Ziel ist, dafür zu sorgen, dass Riopalisander auch in Zukunft noch auf diesem Planeten zu finden ist. Ich finde das gut.

[...]

Die Nachfrage nach Rio wird sinken, die Preise auch. Es wird weniger lukrativ, diese Bäume zu fällen. Daran kann ich nichts schlechtes erkennen.

Wir konnten auch auf Schildpattplektren verzichten. Und auf Binding aus Elfenbein. Davon ist die Welt nicht schlechter geworden, finde ich.

Ich finde Artenschutz auch gut, verstehe aber immer noch nicht, weshalb man a) Privatleute drangsaliert, die z.B. 1993 eine Gitarre mit Riopalisandergriffbrett aus z.B. der Schweiz eingeführt haben und dummerweise keine CITES-Bescheinigung haben.
Oder Schweizer, die so eine Gitarre 1994 aus den USA haben (z.B. ne Gibson) und nun in der BRD damit 2 Gigs spielen wollen.

Und b) warum mal wieder die Beweislast umgedreht wurde.
Muss BAYER oder BASF beweisen, dass deren Abwässer legal sind?
Muss der Pfälzer oder auch du beweisen, dass er kein Mörder/Dieb/Tierquäler ist? Muss EON beweisen, dass in ihren AKWs alles korrekt zugeht? Nein?
Warum muss es dann ein Privatmensch tun?

Wie schon erwähnt, dem Artenschutz wird mit dieser Drangsaliererei von Privatleuten nicht gedient, aber es werden eben Leute drangsaliert, die u.U. ganz ahnungslos an eine Gitarre kamen, die nun plötzlich illegal ist.

Und das Ganze geht weiter. Indisches Palisander ist bereits laut Wiki selten. Was nun wenn in 10 ode 15 Jahren das Gleiche passiert mit Indischem Palisander was heute mit Riopalisander passiert?

Ich bleibe dabei: dem Artenschutz könnte man genau so gut anders dienen, ohne Drangsalierung von Privatleuten.

Tschö
Stef
 
Pfaelzer schrieb:
Riopalisander ist nicht generell verboten. Wer per Zertifikat nachweisen kann, dass das Holz legal geschlagen wurde, darf es verwenden.
Was aber natürlich völlig unmöglich ist, wenn man z.B. Instrumente erwirbt / benutzt von Herstellern, die inzwischen nicht oder nicht mehr in ihrer alten Form existieren.

Und selbst wenn, wer hat denn noch alle Papiere von seinen Instrumenten, die er in den letzten 20, 30 oder gar 40 Jahren gekauft hat? Bei diesen Zeiträumen sind die üblichen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten schon lange abgelaufen.

Pfaelzer schrieb:
Deshalb teile ich auch Ernies Meinung nicht: Riopalisander wird seltener auf dem Markt sein und begehrter und damit teurer werden...und gefälschte Zertifikate werden in den Abstammungsländern dann halt etwas höher gehandelt...
Das sehe ich so ähnlich. In der beschriebenen Lage erkenne ich auch nur den Versuch, durch maximalen Schaden maximale Verunsicherung zu erreichen. Das macht uns kirre, aber wer wirklich illegal Elfenbein oder Rio Palisander haben möchte, der bekommt das dann auch zum entsprechenden Preis.

Pfaelzer schrieb:
Ja, ich finde es gut, dass Arten (gleich ob Flora oder Fauna) geschützt werden...aber dann bitte nicht so dilettantisch und bürokratisch.
Ich wage auch zu bezweifeln, dass die Kriminalisierung von bereits existierendem Bestand überhaupt eine signifikante Auswirkung auf den Schutz der beteroffenen Art hat.

Verstehen könnte ich ja noch, wenn im kommerziellen Warenverkehr Nachweispflichten für Einfuhr und meinetwegen auch den Verkauf gelten. An den entsprechenden Stellen wäre eine Überwachung und Durchsetzung auch effizient und in der Masse sinnvoll möglich. Wer geschäftlich mit bestimmten Waren handelt, sollte in eigenem Interesse dann auch darauf achten, welche gesetzlichen Beschränkungen für seine Waren zu beachten sind. Da gilt im Zweifelsfall für Gitarren nichts anderes als für Gewehre.

Den Privatverkauf von Mainz nach Koblenz oder sogar den Besitz in Koblenz kriminell zu machen halte ich vorliegend nicht so ganz für hilfreich. Wir sprechen hier ja immerhin doch nicht über Waffen, sondern über vor Jahren und Jahrzehnten geschlagenes Holz in Form von Musikinstrumenten. Das gegenwärtige Potential für Schaden an Natur und Mensch ist ein völlig anderes.
 
Riddimkilla schrieb:
Genau das ist die genzew Zeit meine Frage: wo sind die ganzen beschlagnahmten Instrumente in diesem stürmischen Wasserglas ???
Dem Leserbriefschreiber sind mind. 4 weggenommen worden. Eine hat er inzwischen zurück und 3 PRS droht die Vernichtung. In dem Radiointerview wird auch erwähnt, dass es ganz einfach zu Strafanzeigen gekommen ist, offenbar auch ohne Beschlagnahme, wo man dann als Verbrecher hingestellt wird.

Aber solange man nicht per Internet hinausposaunt, dass man im Besitz des fraglichen Holzes ist, wird sich auch niemand dafür interessieren. Strafbar macht man sich trotzdem, wenn man keine offiziellen Papiere dafür hat, das ist einfach Fakt.
 
Hallo,

darf ich mal dumm fragen:

Müssen all diejenigen, die Möbel aus Rio Palisander anbieten (in den ebay-Kleinanzeigen finden sich einige Angebote) ebenfalls einen Nachweis erbringen, dass diese Möbelstücke vor 1992 legal gebaut worden sind? Oder gelten diese Nachweis- und Zertifizierungsregelungen nur für Musikinstrumente?

Gruß,
Andreas
 
nichtdiemama schrieb:
...
Und b) warum mal wieder die Beweislast umgedreht wurde.
Muss BAYER oder BASF beweisen, dass deren Abwässer legal sind?
...Muss EON beweisen, dass in ihren AKWs alles korrekt zugeht? Nein?
Warum muss es dann ein Privatmensch tun?
...

In den von dir genannten Beispielen liegt die Beweislast beim Erzeuger/Verursacher, also z.Bsp. Bayer, BASF oder EON, das die Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden. Der Aufwand der Überwachung liegt ebenfalls beim Verursacher, die untersuchenden Labore müßen entsprechend zertifiziert sein. Welche Untersuchungen verlangt werden, das legt die Behörde fest. Die Behörde kontrolliert auch zuallerst die Unterlagen, bei Unstimmigkeiten oder Verdacht auch mal eigene Proben.
 
@Pfälzer - vielen Dank für die Mühe und schade das ich doch keinen
(@ Frank von dem man nun gar nix mehr hier sieht) Blödsinn erzählt habe...
 
Hi,

Pfaelzer schrieb:
schocka schrieb:
Müssen all diejenigen, die Möbel aus Rio Palisander anbieten (in den ebay-Kleinanzeigen finden sich einige Angebote) ebenfalls einen Nachweis erbringen, dass diese Möbelstücke vor 1992 legal gebaut worden sind? Oder gelten diese Nachweis- und Zertifizierungsregelungen nur für Musikinstrumente?

Gilt generell für Riopalisander, egal in welcher Form.
p

so hatte ich die Frage für mich eigentlich auch beantwortet. Etwas unsicher wurde ich halt nur, weil auf der Seite des BfN die Infos für den Handel mit Musikinstrumenten aus besagten Holz noch einmal explizit zusammengefasst sind. Über Möbel (in denen ja ggf. viel größere Mengen Rio Palisander verarbeitet sind) wird dort kein Wort verloren.

Grüße,
Andreas
 
Monkeyinme schrieb:
In den von dir genannten Beispielen liegt die Beweislast beim Erzeuger/Verursacher, also z.Bsp. Bayer, BASF oder EON, das die Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden. Der Aufwand der Überwachung liegt ebenfalls beim Verursacher, die untersuchenden Labore müßen entsprechend zertifiziert sein. Welche Untersuchungen verlangt werden, das legt die Behörde fest. Die Behörde kontrolliert auch zuallerst die Unterlagen, bei Unstimmigkeiten oder Verdacht auch mal eigene Proben.

Bist du dir da sicher dass man (mit Erfolgsaussicht) ein Straverfahren gegen z.B. BASF eröffnen kann wegen unerlaubter Gewässerimmission, ohne erst beweisen zu müssen, dass die bei BASF etwas Unerlaubtes getan haben (z.B. weil durch eine Panne alle Messprotokolle nebst Sicherungen vernichtet wurden und BASF deshalb nicht mehr lückenlos nachweisen kann dass alles jederzeit korrekt war)?

Falls ja, wäre dies imho eine Perversion unseres Rechtsstaates, wenn (im Strafrechtsbereich) nicht der Staat die Schuld, sondern das Unternehmen/der Privatmann seine Unschuld beweisen muss.

Dass Unternehmen Überwachungsplichten haben ist klar und dass ein Verstoß hiergegen Sanktionen nach sich zieht auch; eine Sanktion wegen Nichteinhaltung der Überwachungsvorgaben ist aber keine Verurteilung wegen einer (eventuell nicht begangenen) Umweltverschmutzung. Es ist etwas Anderes.

Tschö
Stef
 
nichtdiemama schrieb:
Monkeyinme schrieb:
In den von dir genannten Beispielen liegt die Beweislast beim Erzeuger/Verursacher, also z.Bsp. Bayer, BASF oder EON, das die Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden. Der Aufwand der Überwachung liegt ebenfalls beim Verursacher, die untersuchenden Labore müßen entsprechend zertifiziert sein. Welche Untersuchungen verlangt werden, das legt die Behörde fest. Die Behörde kontrolliert auch zuallerst die Unterlagen, bei Unstimmigkeiten oder Verdacht auch mal eigene Proben.

Bist du dir da sicher dass man (mit Erfolgsaussicht) ein Straverfahren gegen z.B. BASF eröffnen kann wegen unerlaubter Gewässerimmission, ohne erst beweisen zu müssen, dass die bei BASF etwas Unerlaubtes getan haben (z.B. weil durch eine Panne alle Messprotokolle nebst Sicherungen vernichtet wurden und BASF deshalb nicht mehr lückenlos nachweisen kann dass alles jederzeit korrekt war)?

Falls ja, wäre dies imho eine Perversion unseres Rechtsstaates, wenn (im Strafrechtsbereich) nicht der Staat die Schuld, sondern das Unternehmen/der Privatmann seine Unschuld beweisen muss.

Dass Unternehmen Überwachungsplichten haben ist klar und dass ein Verstoß hiergegen Sanktionen nach sich zieht auch; eine Sanktion wegen Nichteinhaltung der Überwachungsvorgaben ist aber keine Verurteilung wegen einer (eventuell nicht begangenen) Umweltverschmutzung. Es ist etwas Anderes.

Tschö
Stef

Moin,
also ohne genauer ins Detail gehen zu wollen, und teilweise auch zu können.

Um bei dem Beispiel Gewässer zu bleiben. Die Behörden oder ihre Organe kontrollieren normalerweise stichprobenartig die Gewässer, oder auch die Einleitungen. Bei potentiellen Verunreinigern wie Chemieunternehmen durchaus auch innerhalb des Unternehmens. Ich kenne persönlich einige MA der Behörden, die das in Nordbayern machen, unangemeldet, meistens grundlos, und immer nicht abwimmelbar. Druckmittel ist der Entzug der Betriebsgenehmigung. Und ja, diese Befugniss hat die Behörde, und kann das mit Polizei und Staatsanwaltschaft auch kurzfristig durchsetzen. Es genügt der Verdacht, der Beweis kann im Verfahren geführt werden.
Jede Firma (und jeder Privatmann) hat darauf zu achten, das die geltenden Gesetze eingehalten werden. Ohne das vorher jemand von der Behörde vorbeischaut, und genau aufschreibt, was zu tun ist. Deswegen ist jede Firma mit einzuleitenden Abwässern ausserhalb der geringen Mengen gut beraten, proaktiv Massnahmen einuzleiten, damit die Vorgehensweise individuell festgelegt und durchgeführt wird. Dafür gibt es auch einen Gewässerschutzbeauftragten innerhalb der Firma, der gewisse Fähigkeiten mitbringen muß, das kann auch ein externer MA sein.

Die großen Chemiefirmen haben alle getrennte Abwassersysteme, eigene Kläranlagen etc. Es ist weniger aufwändig, die Abwässer selbst einleitfähig zu machen, als für jedes einzelen Produkt den aufwändigen Weg mit der Behörde zu gehen.

Um wieder etwas On Topic zu werden: Die Sorgfaltspflicht und die Beweispflicht liegen beim Verursacher, nicht bei der Behörde. Unwissenheit schützt üblicherweise nicht vor Strafe. Genau wie bei Rio Palisander...

Ciao
Monkey, der auch schon mal den ganzen Scheiß mitmachen durfte...
 
Um bei dem Beispiel Gewässer zu bleiben. Die Behörden oder ihre Organe kontrollieren normalerweise stichprobenartig die Gewässer, oder auch die Einleitungen. Bei potentiellen Verunreinigern wie Chemieunternehmen durchaus auch innerhalb des Unternehmens. Ich kenne persönlich einige MA der Behörden, die das in Nordbayern machen, unangemeldet, meistens grundlos, und immer nicht abwimmelbar. Druckmittel ist der Entzug der Betriebsgenehmigung. Und ja, diese Befugniss hat die Behörde, und kann das mit Polizei und Staatsanwaltschaft auch kurzfristig durchsetzen. Es genügt der Verdacht, der Beweis kann im Verfahren geführt werden.
Jede Firma (und jeder Privatmann) hat darauf zu achten, das die geltenden Gesetze eingehalten werden. Ohne das vorher jemand von der Behörde vorbeischaut, und genau aufschreibt, was zu tun ist. Deswegen ist jede Firma mit einzuleitenden Abwässern ausserhalb der geringen Mengen gut beraten, proaktiv Massnahmen einzuleiten, damit die Vorgehensweise individuell festgelegt und durchgeführt wird.

Ja momentele Mal.
Klar kann die Behörde Proben nehmen bei einem Unternehmen. Damit ist die Beweislasten eben bei der Behörde (sonst bräuchte sie ja keine Proben aufzunehmen). Die Behörde hat zu beweisen dass etwas nicht korrekt ist.
Erst wenn die Probe einen Verstoß ergibt, wird wirklich etwas passieren.
So wie es sich in einem Rechtsstaat auch gehört.

Bei Musikinstrumenten wird dieser Rechtsgrundsatz aber offenbar pervertiert.
Sofern ich das richtig verstanden habe: im worst case wird kann die Behörde Instrumente einziehen und ohne Beweis, dass es illegal importiertes Riopalisander war, das Instrument vernichten, und sofern es mir nicht gelingt, eine CITES-Bescheinigung beizubringen (z.B. weil die Gitarre 1992 in der BRD hergestellt wurde, das Riopalisanderholz von 1975 stammt und der Hersteller seit 1993 nicht mehr existiert oder die Unterlagen zum Nachweis des legalen Importes nicht mehr hat, da die Aufbewahrungsfristen ja längst abgelaufen sind), dann sogar entschädigungslos.
Das finde ich schon ein starkes Stück!

Artenschutz ist sehr wichtig.
Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit aber auch.

Tschö
Stef
 
nichtdiemama schrieb:
Um bei dem Beispiel Gewässer zu bleiben. Die Behörden oder ihre Organe kontrollieren normalerweise stichprobenartig die Gewässer, oder auch die Einleitungen. Bei potentiellen Verunreinigern wie Chemieunternehmen durchaus auch innerhalb des Unternehmens. Ich kenne persönlich einige MA der Behörden, die das in Nordbayern machen, unangemeldet, meistens grundlos, und immer nicht abwimmelbar. Druckmittel ist der Entzug der Betriebsgenehmigung. Und ja, diese Befugniss hat die Behörde, und kann das mit Polizei und Staatsanwaltschaft auch kurzfristig durchsetzen. Es genügt der Verdacht, der Beweis kann im Verfahren geführt werden.
Jede Firma (und jeder Privatmann) hat darauf zu achten, das die geltenden Gesetze eingehalten werden. Ohne das vorher jemand von der Behörde vorbeischaut, und genau aufschreibt, was zu tun ist. Deswegen ist jede Firma mit einzuleitenden Abwässern ausserhalb der geringen Mengen gut beraten, proaktiv Massnahmen einzuleiten, damit die Vorgehensweise individuell festgelegt und durchgeführt wird.

Ja momentele Mal.
Klar kann die Behörde Proben nehmen bei einem Unternehmen. Damit ist die Beweislasten eben bei der Behörde (sonst bräuchte sie ja keine Proben aufzunehmen). Die Behörde hat zu beweisen dass etwas nicht korrekt ist.
Erst wenn die Probe einen Verstoß ergibt, wird wirklich etwas passieren.
So wie es sich in einem Rechtsstaat auch gehört.

Bei Musikinstrumenten wird dieser Rechtsgrundsatz aber offenbar pervertiert.
Sofern ich das richtig verstanden habe: im worst case wird kann die Behörde Instrumente einziehen und ohne Beweis, dass es illegal importiertes Riopalisander war, das Instrument vernichten, und sofern es mir nicht gelingt, eine CITES-Bescheinigung beizubringen (z.B. weil die Gitarre 1992 in der BRD hergestellt wurde, das Riopalisanderholz von 1975 stammt und der Hersteller seit 1993 nicht mehr existiert oder die Unterlagen zum Nachweis des legalen Importes nicht mehr hat, da die Aufbewahrungsfristen ja längst abgelaufen sind), dann sogar entschädigungslos.
Das finde ich schon ein starkes Stück!

Artenschutz ist sehr wichtig.
Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit aber auch.

Tschö
Stef

Nee, der Verdacht reicht, um dir erst mal die Betriebsgenehmigung zu entziehen. Und du kannst dann sehen, wie du beweist das alles korrekt gelaufen ist. Sofern du mit deinen Untersuchungen lückenlos das einhalten der Vorschriften belegen kannst, ist alles in Butter. Wenn nicht, dann nicht.

Bsp.: Du produzierst eine größere Menge salzhaltiges Abwasser, das du selbst zu einem gewissen Grad aufbereitest. Die kommunale Kläranlage, die irgendwo auch dein Abwasser nochmal aufbereitet, kippt um, weil eine zu hohe Salzkonzentration vorliegt. Zum wem gehen die Behörden als allererstes? Zu dir. Und wenn du nicht beweisen kannst, das bei dir in der Vergangenheit alles korrekt gelaufen ist, dann ist erst mal Schicht im Salzschacht.

Ist irgendwie sehr ähnlich wie mit dem edlen Holz...
 
Monkeyinme schrieb:
Bsp.: Du produzierst eine größere Menge salzhaltiges Abwasser, das du selbst zu einem gewissen Grad aufbereitest. Die kommunale Kläranlage, die irgendwo auch dein Abwasser nochmal aufbereitet, kippt um, weil eine zu hohe Salzkonzentration vorliegt. Zum wem gehen die Behörden als allererstes? Zu dir. Und wenn du nicht beweisen kannst, das bei dir in der Vergangenheit alles korrekt gelaufen ist, dann ist erst mal Schicht im Salzschacht.

Ich glaube dir, dass dem so ist. Es widerspricht aber zutiefst meinem Rechtsgefühl und auch einigen juristischen Grundsätzen wie "in dubio pro reo" oder "keine Strafe ohne Nachweis eines Vergehens" (nulla poena sine culpa),

Stelle dir vor, dir wird der Führerschein entzogen weil ein blauer Golf III mit 90 durch eine 30er-Zone gedüst ist (Kennzeichen unbekannt), du einen blauen Golf III hast und nicht beweisen kannst, dass du nicht gefahren bist.
Jeder Anwalt hätte bei so was innullkommanix deinen Führerschein zurück. Weswegen es solche Verurteilungen in der Praxis nicht gibt. .... Mit was? Mit Recht.
Nur wenn man dir mittels Foto o.ä. beweisen kann, dass tatsächlich du gefahren bist, haste wohl Pech und kannst die Strafe kaum abwenden.
;-)



:Tschö
Stef
 
nichtdiemama schrieb:
Monkeyinme schrieb:
Bsp.: Du produzierst eine größere Menge salzhaltiges Abwasser, das du selbst zu einem gewissen Grad aufbereitest. Die kommunale Kläranlage, die irgendwo auch dein Abwasser nochmal aufbereitet, kippt um, weil eine zu hohe Salzkonzentration vorliegt. Zum wem gehen die Behörden als allererstes? Zu dir. Und wenn du nicht beweisen kannst, das bei dir in der Vergangenheit alles korrekt gelaufen ist, dann ist erst mal Schicht im Salzschacht.

Ich glaube dir, dass dem so ist. Es widerspricht aber zutiefst meinem Rechtsgefühl und auch einigen juristischen Grundsätzen wie "in dubio pro reo" oder "keine Strafe ohne Nachweis eines Vergehens" (nulla poena sine culpa),

Stelle dir vor, dir wird der Führerschein entzogen weil ein blauer Golf III mit 90 durch eine 30er-Zone gedüst ist (Kennzeichen unbekannt), du einen blauen Golf III hast und nicht beweisen kannst, dass du nicht gefahren bist.
Jeder Anwalt hätte bei so was innullkommanix deinen Führerschein zurück. Weswegen es solche Verurteilungen in der Praxis nicht gibt. .... Mit was? Mit Recht.
Nur wenn man dir mittels Foto o.ä. beweisen kann, dass tatsächlich du gefahren bist, haste wohl Pech und kannst die Strafe kaum abwenden.
;-)



:Tschö
Stef



ha, klingt wie "im Zweifel für...." das gibt´s nur im Film.

Ich hatte vor Jahren mal ne Steuerprüfung.
Der Prüfer kam dann also eine Tages an und sagt:
"Ich behaupte jetzt mal XYZ - aber Sie haben ja die Möglichkeit das Gegenteil zu beweisen"
Was ich dann auch habe - hat mich ca 3.500 € Steuer und Anwaltsgebühren und tonnenweise Nerven gekostet - darauf bin ich natürlich sitzen geblieben - die kriegst Du nicht wieder - auch wenn Du Recht hast und Dich so ein Steuerfuzi nur pisaken will...

Das ist die Wahrheit und nicht frei erfunden, DAS ist deutsches Recht....
 
trebletool schrieb:
ha, klingt wie "im Zweifel für...." das gibt´s nur im Film.

Ich hatte vor Jahren mal ne Steuerprüfung.
Der Prüfer kam dann also eine Tages an und sagt:
"Ich behaupte jetzt mal XYZ - aber Sie haben ja die Möglichkeit das Gegenteil zu beweisen"
Was ich dann auch habe - hat mich ca 3.500 € Steuer und Anwaltsgebühren und tonnenweise Nerven gekostet - darauf bin ich natürlich sitzen geblieben - die kriegst Du nicht wieder - auch wenn Du Recht hast und Dich so ein Steuerfuzi nur pisaken will...

Das ist die Wahrheit und nicht frei erfunden, DAS ist deutsches Recht....

Also das ist deutsch; Recht ist DAS aber nicht *).
Das ist das Gegenteil von rechtsstaatlich. Das ist in meinen Augen Unrecht.
Leben wir denn in einem Bananenstaat?

Um zum Thema zurückzukehren: es ist offenbar Gang und Gäbe, dass Bürger seine Unschuld zu beweisen hat. Daher tut jeder gut daran, bei all seinen Gitarren alle Nachweise zu sammeln (z.B. falls vorhanden die Bedienungsanleitung die belegt, dass das Griffbrett indisches und kein Rio-Palisander ist und der Korpus Nato/afrikan. Mahagoni und kein Hondurasmahagoni). Und wer tatsächlich Klampen mit geschützten Hölzern hat, sollte schnellstens die Citesbescheinigungen holen, sofern möglich. Oder sonstige Nachweise. Und wer das nicht kann (Hersteller unbekannt verzogen/verstorben, oder Gibson usw. usw.) sollte mit seine Klampfen weder bei Ebay verticken noch damit die EU verlassen. Und wer eine Gitarre kauft lässt sich am besten schriftlich bestätigen, dass keine geschützten Hölzer verbaut sind.

Lach. Ich sehe schon dass auf Gitarrenbauer zukünftig neue Aufträge zukommen (Griffbrett-Tausch indisches Palisander rauf, Riopalisander runter) .... ;-)

Tschö
S.

*) meinem Rechtsgefühl nach und gemäß rechtsstaatlichen Rechtsgrundsätzen

PS: offenbar wurden ja bei Gibson illegal geschlagene Riopalisanderbestände entdeckt, Gibsons erhalten deshalb keine Cites-Bescheinigung mehr. Dumm gelaufen. Eventuell muss der Besitzer einer Gibson mit Riopalisander prüfen, inwiefern er den Händler haftbar machen kann, denn faktisch ist eine Gibson mit Riopalisander, sofern nicht bereits heute eine Citesbescheinigung vorliegt, legal in der BRD nicht mehr verkaufbar.
 
nichtdiemama schrieb:
Daher tut jeder gut daran, bei all seinen Gitarren alle Nachweise zu sammeln (z.B. falls vorhanden die Bedienungsanleitung die belegt, dass das Griffbrett indisches und kein Rio-Palisander ist und der Korpus Nato/afrikan. Mahagoni und kein Hondurasmahagoni).

Steht soetwas denn in der Bedienungsanleitung? Ich habe gerade mal in dem relativ umfangreichen Papierstapel nachgesehen, den ich von Gibson zu meinen Gitarren mitgeliefert bekommen habe. Da stand zu den verwendeten Holzarten nichts. Auch nicht beim Custom-Shop, der ja sogar festhält mit welcher Saitenlage die Klampfe ausgeliefert wurde.
 
Gibson wäre doch echt bescheuert, würden die ins Handbuch „Rio Palisander“ nachlesbar reinschreiben.
Wie wollten die dann ohne Ursprungszeugnis der Hölzer und damit ohne irgendeine Vermarktungsgenehmigung Umsatz machen?
Nein, das wird auf dem Rücken der betroffenen Gitarristen ausgetragen.
 
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