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guitman
Power-User
- 7 Nov 2006
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Und genau DAS ist das Problem!frank schrieb:Übrigens wird die Frage der Ein- und Ausfuhr von "artengeschützten Waren" - also auch Gitarren - in den Vollzugshinweisen zum Artenschutzrecht erläutert. Man lese Ziff. 9 (Vermarktungsverbote, Ausnahmen und Befreiungen), und Ziff. 10 (Ein- und Ausfuhr). Dort kann sich ein jeder selbst schlau machen.
Man kann als Laie nicht 110 Seiten im Behörden- und Juristen-Deutsch verfasste Ausführungen zu 100 Prozent komplett und rechtssicher verstehen. Ansonsten gäbe es nicht die endlosen Diskussionen, Fragen, Einwände etc.