Rio-Palisander und der Wahnsinn mit Zoll und Bundesumweltamt

Ich habe die ganzen 13 Seiten mit Interesse verfolgt. Mir drängt sich dabei die Frage auf ob dies wirklich nur die Behörden in Deutschland so streng verfolgen.

So werden in in anderen EU Ländern wie z.B. UK oder Italien nach wie vor Rio-Palisander Gitarren auf Ebay und bei diversen großen Händlern angeboten. Kann mir das jemand erklären?
 
pop schrieb:
So werden in in anderen EU Ländern wie z.B. UK oder Italien nach wie vor Rio-Palisander Gitarren auf Ebay und bei diversen großen Händlern angeboten. Kann mir das jemand erklären?
Nach der ursprünglichen EG-Richtlinie zur Artenschutz von 1991 sind alle damaligen EG- und heutigen EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet worden, dieser Richtlinie zum Artenschutz per eigenem Gesetz beizutreten. Diese Richtlinie ist im Lauf der Zeit fortgeschrieben und erweitert worden. Aber diese ursprüngliche Richtlinie lässt von ihr abweichende Ausnahmen zu.
Entweder existieren solche Ausnahmen in diesen Ländern und die Händler nutzen sie oder aber - und das halte ich für wahrscheinlicher - die Instrumente sind bei der Einfuhr durch die ausländischen Umweltbehörden zertifiziert worden.
 
frank schrieb:
pop schrieb:
So werden in in anderen EU Ländern wie z.B. UK oder Italien nach wie vor Rio-Palisander Gitarren auf Ebay und bei diversen großen Händlern angeboten. Kann mir das jemand erklären?
Nach der ursprünglichen EG-Richtlinie zur Artenschutz von 1991 sind alle damaligen EG- und heutigen EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet worden, dieser Richtlinie zum Artenschutz per eigenem Gesetz beizutreten. Diese Richtlinie ist im Lauf der Zeit fortgeschrieben und erweitert worden. Aber diese ursprüngliche Richtlinie lässt von ihr abweichende Ausnahmen zu.
Entweder existieren solche Ausnahmen in diesen Ländern und die Händler nutzen sie oder aber - und das halte ich für wahrscheinlicher - die Instrumente sind bei der Einfuhr durch die ausländischen Umweltbehörden zertifiziert worden.
Sorry, aber da geht jetzt einiges durcheinander.
Der Artenschutz wird in der EU seit den frühen 80er Jahren durch Verordnungen geregelt, nicht Richtlinien. Im Gegensatz zu EU-Richtlinien wirken EU-Verordnungen nach Beschlussfassung wie Gesetze in allen EU-Ländern, d.h. sie müssen nicht von den einzelnen Ländern in nationale Gesetzte gefasst werden. Sie können von den Mitgliedsländern auch nicht durch eigene Gesetze wieder aufgeweicht werden. Die Mitgliedsländer dürfen im gewissen Rahmen noch schärfere Artenschutz-Gesetze verabschieden. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt weitestgehend lediglich Zuständigkeiten, Verfahren und Strafmaße. Den eigentlichen Artenschutz-Katalog mit allen Verboten übernimmt es 1:1 aus der EU-Verordnung.

Über die Einhaltung von Gesetzen und EU-Richtlinien gibt es in den einzelnen EU-Ländern unterschiedliche Vorstellungen. Traurig-berühmte Beispiele sind die Steuergesetze in Griechenland und Italien. Arbeitnehmer in Griechenland müssen selbständig die Lohnsteuer vom Bruttolohn bezahlen, und vergessen das bei 10 von 12 Monatsgehältern. In Italien hat die Steuerfahndung heraus gefunden, das der durchschnittliche Yacht-Besitzer ein Jahreseinkommen von EUR 18.000 - in Worten: achtzehntausend - hat, zumindest nach seinen Steuererklärungen.

Und so interessiert(e) es in Italien, Niederlande und England keine Sau was für Holzprodukte importiert und weiterverkauft wurden. Bezogen auf die Rio-Palisander-Gitarren: Legal importiert wurde da nichts.

Deutschland treibt seit einem Jahr das Thema illegale Holzimporte in der EU-Kommission voran und pocht auf eine bloße Einhaltung der EU-Verordnung. Offiziell wurden so gut wie gar keine Rio-Palisander-Produkte für kommerzielle Zwecke in die EU importiert. Im Moment sichtet der Brüsseler Apparat Daten.

Gruß,
 
frank schrieb:
therealmf schrieb:
...und von was träumst du NACHTS? (scnr)

Ich träume vom Guten im Menschen. Nur darum rede ich ja auch mit Dir! :lol:

;-)
Dann will ich dich mal nicht enttäuschen und meinen satirisch formulierten Kommentar konstruktiv umbauen:
Ich glaube nicht daß die Händler die derzeit Gitarren mit Rio-Palisander anbieten, die entsprechenden Zertifikate haben. Von wenigen renommierten Vintage-Spezialisten vielleicht mal abgesehen.
Meine Erfahrung mit diversen, auch bekannten Händlern in dieser Frage ist, daß die allermeisten davon nix wussten, die wenigen, die es wussten, sich darum (noch?) nicht gekümmert haben oder dem eher ignorant gegenüberstehen. Und die wenigen, die wissen, was Sache ist, halten entweder die Füße still und haben Hinweise auf Rio-Palisander gelöscht.
Ich kenne den Betreiber von vintageandrare.com (eine Art GBase für den Rest der Welt) und der sieht das auch so.
Übrigens sind da deutsche Händler meiner Erfahrung nach nicht informierter/aktiver/interessierter als italienische.
 
Na ja, there,

gegen Deine Auffassung spricht die Rechtslage. Importiert werden die Teile nicht vom Händler direkt, jedenfalls nicht, wenn sie von Gibson oder anderen namhaften Herstellern kommen. Die beliefern nämlich nur den Generalimporteur.
Und genau der muss sich um die Einfuhr- und Vermarktungserlaubnis kümmern. Dem Einzelhändler muss nicht mal eine Kopie von diesen Unterlagen durchgereicht werden.
Warum also sollte sich ein Einzelhändler tiefgreifend mit diesem Thema befassen? Er darf dem Importeur korrekte Geschäftsgebaren unterstellen. Und davon ganz abgesehen, auch dem Zoll, der die Einhaltung Vorschriftenlage bei der Einfuhr zu überwachen hat.

Aber ganz davon abgesehen, ich habe Deinen Post schon richtig verstanden. Meine Blauäugigkeit hält sich durch in Grenzen. :lol:
 
sunburst schrieb:
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Sorry, aber da geht jetzt einiges durcheinander.
Der Artenschutz wird in der EU seit den frühen 80er Jahren durch Verordnungen geregelt, nicht Richtlinien. Im Gegensatz zu EU-Richtlinien wirken EU-Verordnungen nach Beschlussfassung wie Gesetze in allen EU-Ländern, d.h. sie müssen nicht von den einzelnen Ländern in nationale Gesetzte gefasst werden. Sie können von den Mitgliedsländern auch nicht durch eigene Gesetze wieder aufgeweicht werden. ...

Hi Sunburst,
Du irrst. Grundlage ist tatsächlich die RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
1992 gab es noch keine EU. Und es wurde auch nicht durch Beschlüsse der EGW bzw. dessen Rates in den Mitgliedsländern nationales Recht gesetzt.
Das gibt es erst seit der Gründung der EU.

Wenn Du genaueres darüber wissen möchtest, dann befasse Dich mal mit den 3 Säulen der EU.
 
frank schrieb:
sunburst schrieb:
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Sorry, aber da geht jetzt einiges durcheinander.
Der Artenschutz wird in der EU seit den frühen 80er Jahren durch Verordnungen geregelt, nicht Richtlinien. Im Gegensatz zu EU-Richtlinien wirken EU-Verordnungen nach Beschlussfassung wie Gesetze in allen EU-Ländern, d.h. sie müssen nicht von den einzelnen Ländern in nationale Gesetzte gefasst werden. Sie können von den Mitgliedsländern auch nicht durch eigene Gesetze wieder aufgeweicht werden. ...

Hi Sunburst,
Du irrst. Grundlage ist tatsächlich die RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
1992 gab es noch keine EU. Und es wurde auch nicht durch Beschlüsse der EGW bzw. dessen Rates in den Mitgliedsländern nationales Recht gesetzt.
Das gibt es erst seit der Gründung der EU.

Wenn Du genaueres darüber wissen möchtest, dann befasse Dich mal mit den 3 Säulen der EU.
Tja frank,

die von Dir genannte Richtlinie hat mit dem hier diskutierten Thema nichts zu tun. Diese Richtlinie zielt auf die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten.

Der Artenschutz gemäß Washingtoner Artenschutzübereinkommen (=CITES) wird in der EU-Verordnung 338/97 regelt.

Wie ein EU-Verordnung funktioniert kannst Du hier nach lesen...
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EU%29
...und mir dann erneut freundlich aufzeigen, welche Defizite ich im EU-Staatsrecht noch haben sollte. ;-)

Gruß,
 
Wie auch immer, Sun,

es besteht doch Eingkeit darüber, dass der Import "artengeschützter Waren" seit 1992 gesetzlich reglementiert ist. Demnach ist ist die illegale Einfuhr solcher Waren, der Handel u.s.w. strafbewehrt.

Dafür kann eine 97er EU-Verordnung nicht die Grundlage sein, nicht für dieses '92er Gesetz.
Übrigens wird auf der HP des BfN diese Verordnung nicht als Rechtsgrundlage aufgeführt.

Dass das deutsche Naturschutzrecht nach Inkrafttreten der von Dir angegebenen EU-Verordnung in Teilen angepasst werden musste, ist richtig.

Wobei eben diese Verordnung auch nur der kleinste gemeinsame Nenner der Ratsmitglieder ist.
So wird z.B. lediglich "verordnet, dass Verstöße gegen den Artenschutz sanktioniert werden müssen. Wie die Sanktion auszukleiden ist, wird nicht gesagt. Das bleibt den Staaten überlassen. Während in Deutschland u.a. Haftstrafen angedroht erden, könnte das in anderen Staaten z.B. mit Geldstrafen o.ä. geringfügig sanktioniert werden.

Ob das nun dem Artenschutz wirklich dienlich ist?

Wobei mir die Regelungen anderer Staaten zunächst mal egal sind. Ich lebe hier, und das ist für mich maßgeblich.
 
Danke für euren Input. Aber ich habe nach wie vor noch nicht wirklich verstanden weshalb bzw. ob ich meine BRW Gitarren in England oder Italien zum Kauf anbieten kann.
 
frank schrieb:
Wie auch immer, Sun,

es besteht doch Eingkeit darüber, dass der Import "artengeschützter Waren" seit 1992 gesetzlich reglementiert ist. Demnach ist ist die illegale Einfuhr solcher Waren, der Handel u.s.w. strafbewehrt.

Dafür kann eine 97er EU-Verordnung nicht die Grundlage sein, nicht für dieses '92er Gesetz.
Übrigens wird auf der HP des BfN diese Verordnung nicht als Rechtsgrundlage aufgeführt.

Dass das deutsche Naturschutzrecht nach Inkrafttreten der von Dir angegebenen EU-Verordnung in Teilen angepasst werden musste, ist richtig.

Wobei eben diese Verordnung auch nur der kleinste gemeinsame Nenner der Ratsmitglieder ist.
So wird z.B. lediglich "verordnet, dass Verstöße gegen den Artenschutz sanktioniert werden müssen. Wie die Sanktion auszukleiden ist, wird nicht gesagt. Das bleibt den Staaten überlassen. Während in Deutschland u.a. Haftstrafen angedroht erden, könnte das in anderen Staaten z.B. mit Geldstrafen o.ä. geringfügig sanktioniert werden.

Ob das nun dem Artenschutz wirklich dienlich ist?

Wobei mir die Regelungen anderer Staaten zunächst mal egal sind. Ich lebe hier, und das ist für mich maßgeblich.
Frank,

- der Import von Tieren und Pflanzen, die unter Artenschutz stehen, ist nicht erst seit 1992 gesetzlich geregelt, sondern viel früher. 1976 ist Deutschland dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten
- die EU-Verordnung 338/97 ist die aktuell gültige, sie ersetzte die EWG-Verordnung 3626/82 aus dem Jahre 1982
- 1992 wurde Rio-Palisander unter die höchste Schutzstufe gestellt, und seitdem fallen einige Musikinstrumente unter diese Gesetze/Verordnungen/Abkommen

http://www.bfn.de/0305_rechtsgrundlagen.html

@ pop: Besorge Dir eine Vermarktungsgenehmigung, die gilt EU-weit. Ist das nicht möglich, muss die Antwort nein sein. Alles andere wäre die Aufforderung zu einer Straftat.

Gruß,
 
@Sunburst: Danke. Allerdings wird das mit der Vermarktungsgenehmigung in meinem Fall ein Problem, da es konkret um eine 2003er PRS geht. Für Gitarren die nach 1992 importiert oder gebaut wurden gibt es meines Verständnisses nach keine Chance auf eine Vermarktungsgenehmigung. Ein Witz dass solche Gitarren nach 1992 von renomierten Herstellern überhaupt noch gebaut und an unwissende Konsumenten in Europa verkauft werden durften.
 
Keef schrieb:
Korrigiert mich - aber ich habe gehört, dass PRS Klampfen in D eh ohne Rio-Palisander verkauft wurden…

Keef

Es stimmt, dass eine solche Erklärung eilig seitens des Vertriebes herausgegeben wurde.
Es stimmt auch, dass diverse Händler ganz schnell Produktbeschreibungen auf ihrer Homepage geändert haben.

Nicht ändern kann man im Nachhinein allerdings diverse Testberichte (G&B, ...) :-D :-D :-D :-D
 
partscaster schrieb:
Bjoern schrieb:
Nicht ändern kann man im Nachhinein allerdings diverse Testberichte (G&B, ...) :-D :-D :-D :-D

Haste da mal nachgeschaut? Ich muss die erst rauskramen... wäre ja wieder lustig! :-D

Klar habe ich stichprobenartig nachgeschaut. Eindeutig wurden hier die edlen Hölzer (Rio) lobend erwähnt.
Zeitschriften wie G&B haben ja nun ohnehin ein Glaubwürdigkeitsproblem. Jahrelang wurde Rio als das Non-Plus-Ultra dargestellt. Pipper hat in seiner Kolumne mit blumigen Worten "empfohlen", bei Jaeger&Co. Rio-Griffbretter nachrüsten zu lassen. Ich könnte mich nicht erinnern, jemals die fünf Buchstaben "CITES" in diesem Zusammenhang gelesen zu haben :roll: Von einer Information der potentiellen Käufer, welche Konsequenzen der Kauf der gerade eben getesteten Gitarre haben könnte, ganz zu schweigen. Wenn man die Vorschriften streng auslegt, hätten Gitarren ohne Rio-Papiere überhaupt nicht abgelichtet werden dürfen (öffentliche Aufführung)!

Gruß
Björn
 
pop schrieb:
@Sunburst: Danke. Allerdings wird das mit der Vermarktungsgenehmigung in meinem Fall ein Problem, da es konkret um eine 2003er PRS geht. Für Gitarren die nach 1992 importiert oder gebaut wurden gibt es meines Verständnisses nach keine Chance auf eine Vermarktungsgenehmigung.

Ach, pop
Selbstverständlich durften 2003 "artengeschützte Gitarren" von renommierten Händlern beworben, angeboten und verkauft werden. Das ist auch heute noch zulässig.

Einzige Voraussetzung: Es muss eine Einfuhrgenehmigung und Vermarktungserlaubnis vor dem Import von Importeur beantragt werden.

Damit ist es für den Generalimporteur möglich die Gitarre an einen Händler zu verkaufen, der sie nun seinerseits weiterverkaufen darf. Und das darf dann auch der x-te Besitzer dieser Gitarre.
Übrigens werden diese Papiere in aller Regel nicht an den Einzelhändler durchgereicht. Der kauft die Gitarre in gutem Glauben. Und was der darf, darfst Du auch. Man muss sich immer vor Augen halten: Händler sind die Profis, Kunden sind Laien und müssen sich auf das rechtlich einwandfreie Verhalten der Händler verlassen können. Tut der Händler das nicht, dann kann er sich schadensersatzpflichtig machen.

Wenn Du Deine Klampfe bei einem renommierten Händler gekauft hast, darfst Du davon ausgehen, dass diese Urkunden existent sind. Lass Dir doch eine Kopie davon über diesen Händler vom Generalimporteur besorgen. Und dann ist das Thema durch.

In die Röhre schaust Du nur, wenn die Gitarre illegal importiert worden ist. Dann gibt's keine Einfuhrgenehmigung, keine Vermarktungserlaubnis, der Besitz ist verboten, ebenso wie Vermarktung und obendrein kann die Gitarre eingezogen werden.
 
frank schrieb:
Wenn Du Deine Klampfe bei einem renommierten Händler gekauft hast, darfst Du davon ausgehen, dass diese Urkunden existent sind. Lass Dir doch eine Kopie davon über diesen Händler vom Generalimporteur besorgen. Und dann ist das Thema durch.

In die Röhre schaust Du nur, wenn die Gitarre illegal importiert worden ist. Dann gibt's keine Einfuhrgenehmigung, keine Vermarktungserlaubnis, der Besitz ist verboten, ebenso wie Vermarktung und obendrein kann die Gitarre eingezogen werden.

Alles richtig, was du schreibst.
Aber welcher Hersteller (bzw. Importeur) will/kann entsprechende Papiere liefern?
Gibson weigert sich laut Info auf deren Homepage, PRS hat auf einmal niemals Rio für deutsche Gitarren verbaut (lachhaft!), usw...

Und: wenn der Händler wirklich im guten Glauben handelt - wieso kann man ihn dann schadensersatzpflichtig machen?

Gruß
Björn
 
Das geht, weil es da eine Kette an Verantwortlichen gibt. Der Gitarrist könnte sich auf dem Rechtsweg den Kaufpreis vom Händler wieder zurück holen. Der würde sich dann das Geld vom Vertrieb holen und dieser schließlich vom Hersteller/Importeur. So entstünde keinem ein Schaden außer dem, der die Sache auch verbockt hat. Das funktioniert so ähnlich, als wenn Dir ein richtiger Händler ein gefälschtes Markenprodukt oder sogar Hehlerware angedreht hat.

Leider ist das alles nur Theorie, denn in der Praxis wird man höchstens eine Horde Anwälte fett machen. Und selbst wenn man sein Geld wieder bekommen sollte, wird trotzdem ein unschuldiges Musikinstrument in die Asservatenkammer gesperrt oder vielleicht sogar vernichtet.
 
Tja in dem Fall schau ich durch die Finger, da ich meine gebraucht über Ebay gekauft habe. Und ich habe keine Ahnung ob der Vorbesitzer die Gitarre in der EU gekauft oder sie selbst aus den Staaten importiert hat.
 
frank schrieb:
pop schrieb:
@Sunburst: Danke. Allerdings wird das mit der Vermarktungsgenehmigung in meinem Fall ein Problem, da es konkret um eine 2003er PRS geht. Für Gitarren die nach 1992 importiert oder gebaut wurden gibt es meines Verständnisses nach keine Chance auf eine Vermarktungsgenehmigung.

Ach, pop
Selbstverständlich durften 2003 "artengeschützte Gitarren" von renommierten Händlern beworben, angeboten und verkauft werden. Das ist auch heute noch zulässig.

Einzige Voraussetzung: Es muss eine Einfuhrgenehmigung und Vermarktungserlaubnis vor dem Import von Importeur beantragt werden.
...sofern sie vor 1992 gebaut und vor 1992 in der EU waren, oder nach 1992 in der EU mit legalem Rio-Palisander gebaut wurden.

Beispiele:
2003er Nik Huber mit Rio-Palisander mag für eine Vermarktungsgenehmigung in Frage kommen, Hersteller muss bestätigen, dass es altes Rio-Palisander ist
2003er Gibson, Fender, PRS mit Rio-Palisander niemals, weil nicht in der EU gefertigt

frank schrieb:
Damit ist es für den Generalimporteur möglich die Gitarre an einen Händler zu verkaufen, der sie nun seinerseits weiterverkaufen darf. Und das darf dann auch der x-te Besitzer dieser Gitarre.
Vermarktungsgenehmigungen beziehen sich auf ein einzelnes Instrument und einen Berechtigten. Der Käufer muss sich eine neue Vermarktungsgenehmigung besorgen, wenn er die Gitarre weiterverkaufen will.

frank schrieb:
Übrigens werden diese Papiere in aller Regel nicht an den Einzelhändler durchgereicht. Der kauft die Gitarre in gutem Glauben. Und was der darf, darfst Du auch. Man muss sich immer vor Augen halten: Händler sind die Profis, Kunden sind Laien und müssen sich auf das rechtlich einwandfreie Verhalten der Händler verlassen können. Tut der Händler das nicht, dann kann er sich schadensersatzpflichtig machen.

Wenn Du Deine Klampfe bei einem renommierten Händler gekauft hast, darfst Du davon ausgehen, dass diese Urkunden existent sind. Lass Dir doch eine Kopie davon über diesen Händler vom Generalimporteur besorgen. Und dann ist das Thema durch.

In die Röhre schaust Du nur, wenn die Gitarre illegal importiert worden ist. Dann gibt's keine Einfuhrgenehmigung, keine Vermarktungserlaubnis, der Besitz ist verboten, ebenso wie Vermarktung und obendrein kann die Gitarre eingezogen werden.
Die ganzen neueren Gibson, Fender, PRS mit Rio-Palisander wurden von den Großhändlern ohne Papiere importiert, weil es mit Papieren gar nicht geht (s.o.).

Abgeben muss so eine Gitarre nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Erst bei zufälliger Entdeckung (=die Ex zeigt einen an) wird es brenzlig.

Gruß,
 
pop schrieb:
Tja in dem Fall schau ich durch die Finger, da ich meine gebraucht über Ebay gekauft habe. Und ich habe keine Ahnung ob der Vorbesitzer die Gitarre in der EU gekauft oder sie selbst aus den Staaten importiert hat.

Ist ja schon eine Zeitlang her, dass Du die Gitarre erworben hast. Aber ich sehe gute Chancen, die Herkunft zu klären.

1. Den Verkäufer kannst Du ja in Deinem Ebay-Account wiederfinden. Ist er auch noch bei Ebay, kannst Du ihn dort kontaktieren und zur Herkunft befragen.

Alternativ oder auch gleichzeitig schicke

2. eine Mail an PRS und frage unter Angabe der Serien-Nr., an welchen (Groß-) Händler die Gitarre ausgeliefert haben. wurde. Anschließend richte Deine Anfrage an den Händler. Mit ein bisschen Glück ist das der Meinl, den Du anschließen kontaktieren kannst.

Bjoern schrieb:
Aber welcher Hersteller (bzw. Importeur) will/kann entsprechende Papiere liefern?
Das Können sollte nicht das Problem sein. Zumindest in Deutschland gibt es Aufbewahrungsfristen. Also sollten die Papiere vorliegen. Jetzt käme es also auf das Wollen an. Und das setze ich zunächst mal voraus.

Man muss solche Anfragen einfach mal stellen, dann weiß man mehr.
Wie sich die großen Hersteller und / oder Generalimporteure bei einer konkreten Anfrage verhalten, zeigt sich dann. Da würde ich mich von die Verlautbarungen auf einer Homepage nicht abhalten lassen.

Bjoern"Und: wenn der Händler wirklich im guten Glauben handelt - wieso kann man ihn dann schadensersatzpflichtig machen?[/quote schrieb:
Nun, Björn,
Handeln im guten Glauben schützt nur vor strafrechtlicher Verfolgung, nicht jedoch vor dem Zivilrecht. Das wiederum besagt nur, dass, wer einen Schaden verursacht, zum Ersatz verpflichtet ist. Auf die weiteren Umstände kommt es im Zivilrecht nicht an.
Und, wie oben schon geschrieben, könnte der schadensersatzpflichtige Händler nun den durch den Generalimporteur bzw. den Vertrieb verursachten Schaden an diesen durchreichen.
Und genau darin sehe ich einen wesentlichen Grund, weshalb kaum jemand ein solches Risiko eingehen sollte. Das kann nämlich die existenzgefährdend sein.

Übrigens wird die Frage der Ein- und Ausfuhr von "artengeschützten Waren" - also auch Gitarren - in den Vollzugshinweisen zum Artenschutzrecht erläutert. Man lese Ziff. 9 (Vermarktungsverbote, Ausnahmen und Befreiungen), und Ziff. 10 (Ein- und Ausfuhr). Dort kann sich ein jeder selbst schlau machen.
 
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