trebletool schrieb:
Also, hier wird als Laden in der EU munter das Gesetz gebrochen und wir sind alle "stupid"
Ich frage mich wirklich, wie Du darauf kommst, dass hier Gesetze gebrochen werden.
Weil er genervt reagiert? Weil er keine Einfuhrbescheinigung vorlegt?
Die Gitarre ist lt. Beschreibung Anfang der 90er gebaut worden. Das kann also auch vor dem deutschen Bundesnaturschutzgesetz (von 1992) der Fall gewesen sein. Wobei das deutsche Bundesnaturschutzgesetz einen Holländer nun wirklich nicht interessieren muss.
Das Rio-Palinsander kann auch lange vor dem Bau der Gitarre und auch vor 1992 importiert worden sein. In diesen Fällen gibt es keine Einfuhrerlaubnis, weil seinerzeit überhaupt nicht erforderlich.
Es mag auch sein, dass eine Einfuhrerlaubnis der holländischen Behörden seinerzeit vorlag. Die wiederum muss nicht vom Gitarrenbauer an einen Händler oder den Erstbesitzer weitergereicht worden sein - jedenfalls nicht nach deutschem Recht - und zwar bis heute nicht.
Mag sogar sein, dass die Einfuhrerlaubnis oder eine Kopie davon an den Erstbesitzer durchgereicht worden ist. Und dann ist sie im Laufe der vielen Jahre verloren gegangen.
Und jetzt - nachdem so viele Jahre ins Land gegangen sind - soll der Händler all das nachvollziehen und die legale Herkunft belegen? Wie denn? Zumal auch er gebrauchte Waren in gutem Glauben auf legale Herkunft erwerben und weiterverkaufen darf.
Man kann in einem solchen Fall mit so vielen legalen Alternativen nicht einfach Rechtsbruch unterstellen. Und deshalb sollte man sich meiner Meinung nach besser an der Unschuldsvermutung orientieren.